Erstkalibrierung der Messmittel
Unter Erstkalibrierung bzw. Eichung wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgeräts auf Einhaltung der zugrunde liegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der definierten Eichfehlergrenzen, verstanden.
Messgeräte, die für den Einsatz in den staatlich beaufsichtigten Tätigkeitsbereichen der EAWU bestimmt sind, unterliegen der „Eich- und Kalibrierungsordnung der Messgeräte“ des ROSSTANDARTs (ПР 50.2.006). Im Einzelnen heißt das, dass diese Messgeräte, wenn sie aus der Produktion, von der Reparatur oder als Importware aus dem Ausland auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden sollen, zunächst geeicht – erstkalibriert – werden müssen, und zwar jedes einzelne Exemplar. Ferner wird ein Kalibrierungs- bzw. Eichintervall festgelegt, nach dem betriebene Messmittel regelmäßig geeicht werden. Neben der Erstkalibrierung und der periodischen Kalibrierung, die im festgelegten Intervall erfolgt, können je nach Messmittelart und Branche auch außerplanmäßige oder Aufsichtskalibrierungen erforderlich sein.
Nur akkreditierte Stellen dürfen in Zollunion die Erstkalibrierung durchführen.
Eine Eichmarke und das Eichzeugnis weisen anschließend die Erstkalibrierung gegenüber. Auch in der Bedienungsanleitung und im technischen Pass werden die Ergebnisse der Erstkalibrierung festgehalten.
Wichtig ist, dass die Registrierung und Eintragung der Messmittel bei ROSSTANDART vor der Erstkalibrierung erfolgen muss, denn nur zugelassene Messmittel können erstkalibriert bzw. geeicht werden.
Bereiche der staatlichen Messmittelaufsicht
Der Geltungsbereich der staatlichen Aufsicht in Bezug auf Messmittel wird vom Gesetz „Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messmittel“ (N 102-ФЗ) vom 26.06.2008 definiert.
Aktuell unterliegen Tätigkeiten in den folgenden Bereichen der staatlichen Aufsicht (Stand: 09/2017):
- Gesundheitswesen
- Tiermedizin
- Umweltschutz
- Katastrophenschutz
- Arbeitsschutz
- Betriebssicherheit
- Handel und Warenkonfektionierung
- Staatliche Größenermittlung in jedem Bereich
- Energiezählung
- Post und Telekommunikation
- Landesverteidigung
- Geodäsie und Kartografie
- Hydrometeorologie und Kontrolle der Umweltverschmutzung
- Bank-, Steuer- und Zollwesen
- Konformitätsprüfung
- Leistungssport und Organisation offizieller Sportwettbewerbe
- Staatliche Judikative und Exekutive
- Staatsaufsicht
- Nutzung der Kernenergie
- Verkehrssicherheit
Unser Service
Messmittel, die der staatlichen Überwachung nicht unterliegen, können einer freiwilligen Kalibrierung / Eichung unterzogen werden.
Unsere Fachabteilung berät Sie gerne bei allen Fragen zu den Messmitteln – sprechen Sie uns an!
Wir ermitteln gerne Ihren individuellen Bedarf und erstellen Ihnen ein unabhängiges und kostenfreies Angebot.