Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 017/2011 "Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie"
Alle neu hergestellten Produkte der Leichtindustrie, die auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden, unterliegen den Anforderungen des Technischen Reglements der Zollunion 017/2011. Das technische Regelwerk enthält umfassende Sicherheitsanforderungen an Leichtindustrieprodukte insbesondere in Hinblick auf den Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit.
Anwendungsbereich des TR ZU 017/2011
Zu den Erzeugnissen der Leichtindustrie laut TR ZU 017/2011 gehören:
- Textilien
- Bekleidung, Strickkleidung
- Leder und Lederwaren
- Kunstleder
- Pelze und Pelzwaren
- Filz und Vliesstoffe
- Schuhe
- maschinell hergestellte Tepiche und Teppichböden
Das Technische Reglement der Zollunion 017/2011 ist am 01.06.2012 in Kraft getreten.
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