Zertifizierung von Niederspannungsgeräten nach TR ZU 004/2011

Zertifizierung von Niederspannungsgeräten nach TR ZU 004/2011

Icon TR ZU 004/2011

Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten"

Vor der Einfuhr von Produkten und Waren in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) muss jeder Hersteller/Importeur eine große Hürde nehmen: die Konformitätsbestätigung gemäß den Technischen Regelwerken der Zollunion (TR ZU). Dieses Regelwerk beschreibt sehr detailliert sämtliche Anforderungen an die Sicherheit von Waren, die in die EAWU eingeführt und dort vertrieben werden. Ohne die Konformitätsbewertung in Form einer EAC-Zertifizierung oder -Deklarierung gemäß den im TR ZU enthaltenen Richtlinien kann keine Verzollung bei der Einfuhr stattfinden. Falls die Ware ohne EAC-Kennzeichnung auf dem Territorium der EAWU vertrieben wird, drohen dem Vertriebler sehr empfindliche Strafen. Um dies zu vermeiden, wenden Sie sich rechtzeitig vor Beginn eines Exportprojektes an einen Experten, der für Sie ein EAC-Zertifikat ausstellt bzw. eine EAC-Deklaration registriert.

Wenn Sie im Rahmen Ihres Projektes Niederspannungsgeräte oder deren Bauteile in die EAWU einführen wollen, greift unter anderem das Technische Regelwerk TR ZU 004/2011. Es beinhaltet die staatlichen Anforderungen an die Sicherheit von Niederspannungsgeräten in der Eurasischen Wirtschaftsunion. So soll es als technisches Regelwerk das Leben und die Gesundheit der Meschen sowie die Umwelt und den Verbraucher schützen. Um dies zu gewährleisten, müssen die elektrischen Geräte, die nach TR ZU 004/2011 zertifiziert werden, so konstruiert sein, dass sie vor mechanischen Verletzungen, Hitze, Bränden und Stromschlägen schützen. Nur wenn die Geräte ihre Konformität mit den Anforderungen des TR ZU 004/2011 mittels EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklarierung aufweisen können, dürfen sie in die EAWU eingeführt und dort betrieben werden.

Geltungsbereich des TR ZU 004/2011

Als Niederspannungsgerät gilt gemäß TR ZU 004/2011 jedes Gerät, das für die Anwendung von Spannungen zwischen 50 V und 1000 V bei Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V bei Gleichstrom ausgelegt ist. Was man sich genau darunter vorstellen kann, zeigt die folgende Tabelle:

Konformitätspflicht nach TR ZU 004/2011Keine Konformitätspflicht nach TR ZU 004/2011
KabelMedizintechnik
ElektroverteilerMilitärtechnik
Elektrische WerkzeugeElektrische Ausrüstung von Aufzügen
Elektrische HaushaltsgeräteATEX-Ausrüstung
Automatische Schalter und SicherheitsschalterElektrische Ausrüstung für den Einsatz in Luft-, Wasser- und Bodentransportmitteln
Elektrische SteuereinheitenElektrische Ausrüstung für Sicherheitssysteme von Kernkraftwerken und Reaktoranlagen
Elektronische MusikinstrumenteSteuergeräte für elektrische Weidezäune
Persönliche elektronische EDV-Maschinen und Geräte, die an solche angeschlossen werden 

 

Diese Tabelle ist bei Weitem nicht vollständig. Sie dient jedoch dazu, aufzuzeigen, wie komplex und stellenweise auch schwierig die Einordnung eines Produkts sein kann. Daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Unsere Mitarbeitenden können Sie kompetent und umfassend zu diesem Thema beraten.

Wichtig ist, dass Ihre Produkte gegebenenfalls auch gemäß den anderen technischen Regelwerken deklariert oder zertifiziert werden müssen, selbst wenn sie keiner Konformitätsbestätigung nach TR ZU 004/2011 unterliegen!

Niederspannungsanlagen TR ZU 004/2011


Zertifizierungsverfahren nach TR ZU 004/2011

Nachdem Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden festgestellt haben, welche Ihrer Geräte nach TR ZU 004/2011 zertifiziert werden sollen, beginnt schon die Vorbereitung des Zertifizierungsprozesses. In diesem Schritt wird ein Dokumentenpaket zusammengestellt mit der notwendigen Dokumentation für die anstehende Zertifizierung. In der Regel werden für die Zertifizierung nach TR ZU 004/2011 die folgenden Dokumente benötigt:

  • vollständige Bedienungsanleitung
  • alle Prüfprotokolle
  • komplette technische Beschreibung und Dokumentation
  • genaues technisches Datenblatt
  • exakte Montagezeichnung
  • vorhandene Konformitätszertifikate
  • falls vorhanden: Bescheinigungen des Qualitätsmanagements und Protokolle des Produktionsaudits (bei Serienproduktion)

Sobald diese Dokumente bei uns eingegangen sind, prüfen sie unsere Mitarbeitenden auf die Vollständigkeit. Aber auch die Gestaltung der Dokumente wird überprüft, denn für die Ausstellung eines Zertifikats nach TR ZU müssen sie in Übereinstimmung mit den staatlichen Standards entwickelt und gestaltet werden. Auch technische Zeichnungen müssen gemäß den Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion erstellt werden. Sollten Ihnen die benötigten Unterlagen jedoch fehlen, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Zusatzservice: Unsere technischen Redakteure erstellen und prüfen für Sie technische Dokumente. Wir bieten einen Übersetzungsservice für unsere Kunden an. Auch können wir die Unterlagen Ihrer Sublieferanten prüfen oder ein Produktionsaudit bei Ihnen durchführen, wenn dies erforderlich ist. Kurzum: Wir können für Sie einen Zertifizierungsprozess nach TR EAEU so einfach, wie es nur erdenklich ist, gestalten, denn Sie erhalten eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand.

Wenn alle Dokumente vollständig und korrekt sind, reichen unsere Mitarbeitenden einen Antrag auf Zertifizierung nach TR ZU 004/2011 bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU ein. Dieser Schritt ist besonders wichtig, denn der Antrag kann nur von einer juristischen Person mit Sitz innerhalb der EAWU gestellt werden. Auch dies ist dank unserer Niederlassung in Moskau kein Problem. Wenn Sie die Zertifizierung selbständig bei einer Zertifizierungsstelle beantragen möchten, müssten Sie entweder ebenfalls eine Filiale innerhalb der EAWU eröffnenn oder einen Partner mit Sitz in der EAWU suchen. Da beides sehr zeitaufwendig und kostspielig ist, können Sie an dieser Stelle von unserem Büro in Moskau doppelt profitieren.
Nachdem die Zertifizierung beantragt ist und die Dokumente eingereicht sind, prüft die Zertifizierungsstelle die Konformität Ihres Geräts anhand der vorgelegten Dokumentation und der in einem akkreditierten Labor durchgeführten Produktmuster-Tests. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Prozedere wird ein EAC-Zertifikat ausgestellt und in das staatliche Register eingetragen. Unmittelbar danach bekommen Sie von uns eine digitale Kopie des Zertifikats für Ihre Unterlagen zugesandt. Wenige Tage später erhalten Sie von uns die Originalpapiere per Post. Vor der Antragsstellung bis zur Ausstellung des Zertifikats dauert der Zertifizierungsprozess mehrere Wochen bis Monate – je nach Umfang des Zertifizierungsprojekts.

Unterschied zwischen EAC-Zertifizierung und -Deklarierung

Nicht alle Geräte, die der Konformitätsbewertung nach TR ZU 004/2011 unterliegen, müssen zertifiziert werden. Manchmal genügt die Registrierung einer Deklaration. Der Deklarierungsprozess ist weitaus weniger aufwendig und dadurch schneller und günstiger. Alle Dokumente, die für die Deklarierung benötigt werden, können Sie als Hersteller selbst erstellen. Welche Dokumente Sie für die Registrieung einer Deklaration benötigen, welche Produkte der Deklarierung nach TR ZU 004/2011 unterliegen sowie weitere Fragen rund um die EAC-Deklaration beantworten Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne persönlich. EAC-Zertifizierung und -Deklaration

Gültigkeitsdauer und Kennzeichnungspflicht

Ihr Zertifikat oder die Deklaration ist je nach Art der Fertigung zwischen einem und fünf Jahre gültig. Ob ein Einzel- oder ein Serienzertifikat sinnvoller und welche Laufzeit praktischer ist, ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Dahingehend kann Sie unser qualifiziertes Personal kompetent beraten.

Es besteht auch eine Kennzeichnungspflicht nach erfolgter Konformitätsbestätigung. Dazu müssen Sie auf Ihren Geräten das EAC-Zeichen gut sichtbar anbringen. Ein Abweichen von dieser Pflicht ist wiederum mit empfindlichen Strafen durch den Staat verbunden und kann im schlimmsten Fall neben Bußgeldern auch zur Verweigerung der Einfuhr oder der Beschlagnahmung der Ware führen.

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