Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 007/2011 "Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche"
Im TR ZU 007/2011 werden verbindliche Sicherheitsanforderungen an Produkte für Kinder und Jugendliche festgelegt. Gemäß den Anforderungen des technischen Regelwerks sollen die Produkte Sicherheit in Bezug auf deren chemische, biologische, mechanische und thermische Eigenschaften bei der zweckmäßen Verwendung gewährleisten. Die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 007/2011 ist die Voraussetzung für die Zulassung und Vermarktung von Waren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die nach TR ZU 007/2011 zertifizierungspflichtigen Produkte für Jugendliche und Kinder dürfen nach Zollunion und in die Eurasische Wirtschaftsunion erst importiert werden, wenn die Herstellungs-, Lagerungs- und Transportvorgaben nachweislich in Konformität mit den Sicherheitsanforderungen stehen.
Anwendungsbereich
Das technische Regelwerk 007/2011 gilt für neue Produkte, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind und auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden.
Unter den Geltungsbereich des technischen Regelwerks fallen:
- Bekleidung und Schuhe für Kinder und Jugendliche
- Kinderwagen
- Fahrräder
- Pflege- und Haushaltsprodukte (z.B. Besteck, Zahnbürsten, Windeln, Schnuller, etc.)
- Schulbedarf zum Schreiben
- Kinderbücher
Die komplette Liste der nach TR ZU 007/2011 zertifizierungsprflichtigen Produkte ist im technischen Regelwerk aufgeführt.
Die folgenden Produktgruppen sind von dem obengenannten technischen Regelwerk nicht betroffen:
- Produkte für Kinder und Jugendliche, die für medizinische Zwecke entwickelt und hergestellt werden
- Möbel
- Sportausrüstung
- Babynahrung
- Parfüm und kosmetische Produkte
- Spielzeug, Brettspiele
- Schul- und Lehrbücher
Diese Produkte unterliegen stattdessen anderen Technischen Regelwerken der Zollunion.
Nachweis der Konformität
Da die Anforderungen des TR ZU 007/2011 verbindlich sind, dürfen Produkte für Kinder und Jugendliche nicht ohne Konformitätsbescheinigung in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden. Das Konformitätsbewertungsverfahren wird ausschließlich von akkreditierten Prüf- bzw. Zertifizierungsstellen in drei verschiedenen Formen durchgeführt: staatliche Registrierung bei Rospotrebnadzor mit der anschließenden Deklarierung, EAC-Deklarierung und EAC-Zertifizierung. Nach erfolgter Konformitätsbestätigung müssen Produkte für Kinder und Jugendliche mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss gut lesbar an einer sichtbaren Stelle angebracht werden, da sie das Bestehen der Konformitätsprüfung bestätigt.
Bescheinigung über die staatliche Registrierung SGR
Seit dem 01.07.2010 ersetzt die staatliche Registrierung das vorher geltende System der Hygiene-Zertifizierung. Ein SGR Zertifikat kann sowohl vom Importeur als auch vom Hersteller beantragt werden und gilt in erster Linie für Hygieneprodukte und Lebensmittel.
Produkte, für die eine Konformitätsbestätigung gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 007/2011 in Form der staatlichen Registrierung erforderlich ist:
- Kinderzahnbürsten
- Babyschnuller, Latex-, Gummi- oder Silikonschnuller
- Einweg-Hygieneartikel (z.B. Windeln, Wattestäbchen)
- Geschirr, Besteck für Kinder unter 3 Jahren
- Unterwäsche, Strümpfe, Mützen für Kinder unter 3 Jahren
Die Gültigkeitsfrist eines SGR-Zertifikats beläuft sich auf die Dauer bis zu 5 Jahre.
EAC-Deklaration
Die EAC-Deklaration (auch EAC Konformitätserklärung) bestätigt gleich wie ein EAC Zertifikat die Produktkonformität mit den Sicherheits- und Qualitätsanforderungen, die in den technischen Regelwerken der Zollunion festgelegt sind. Das Deklarierungsverfahren stellt im Vergleich zum Zertifizierungsverfahren einen einfacheren und schnelleren Prozess dar. Der Antragsteller registriert die Konformitätserklärung selbst. Auch der Hersteller kann die EAC Deklaration selbst registrieren. Allerding muss er eine in der EAWU ansässige Niederlassung haben, die dies tut.
Für die folgenden Produktgruppen wird die Konformitätsbewertung gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 007/2011 in Form der EAC Deklarierung durchgeführt:
- Lederwaren
- Bekleidung für Kinder über 1 Jahr und für Jugendliche
- Bettwaren (Decken, Kissen, Matratzenbezüge, Baldachine, Nackenrollen)
- Bücher und Zeitschriften
- Schulbedarf
- Grob gewalkte Schuhe aus Wolle
Die Gültigkeitfrist einer EAC-Deklaration kann je nach gewähltem Deklarierungsschema von 3 bis 5 Jahre betragen.
EAC-Zertifikat
Das EAC-Zertifikat ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die in die Eurasische Wirtschaftsunion importierten Produkte den Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion entsprechen. Mit Erhalt eines EAC Zertifikats darf das Produkt auf dem gesamten EAWU-Gebiet frei auf dem Mart bewegen und vertrieben werden.
Folgende Produkte unterliegen der EAC Zertifizierung nach TR ZU 007/2011:
- Hygieneartikel für Kinder und Jugendliche aus Gummi, Kunststoff und/oder Metall
- Bettwäsche
- Unterwäsche und Strümpfe
- Bekleidung, darunter auch Kopfbedeckung (insbesondere für Kinder unter 1 Jahr)
- Schuhe
- Kinderwagen
- Fahrräder
Bei Erhalt eines EAC-Zertifikates für die obengenannten Produktgruppen bleibt das Dokument bis zu 5 Jahren gültig.
EAC-Zeichen
Mit einem EAC-Zeichen werden die Produkte markiert, die ein EAC Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen und ein EAC Zertifikat bzw. eine EAC Deklaration erhalten haben. Das EAC-Zeichen wird auf das Produkt, die Betriebsdokumentation sowie auf die Verpackung angebracht. Das EAC Zeichen stellt eine Kombination von 3 stilisierten Buchstaben „E“, „A“, „C“ dar. Die genauen Anforderungen an die Kennzeichnung der Produkte mit der bestätigten eurasischen Konformität sind in den einzelnen technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion und den nationalen Normen enthalten.
Das Technische Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Waren für Kinder und Jugendliche ist am 01.07.2012 in Kraft getreten.
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