Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 013/2011 "Über die Anforderungen an Motorenbenzin, Flugbenzin, Diesel und Schiffskraftstoffe, Düsenkraftstoff und Heizöl"
Alle neu eingeführten und in Verkehr befindlichen Kraft- und Treibstoffe unterliegen in der Eurasischen Wirtschaftsunion den Anforderungen des Technischen Reglements der Zollunion TR ZU 013/2011.
Das Regelwerk enthält umfassende Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an Kraft- und Treibstoffe insbesondere in Hinsicht auf Umweltschutz, Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie Energieeffizienz.
Bevor der Kraftstoff auf dem EAWU-Markt in den Verkehr gebracht wird, muss seine Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks in Form einer Deklarierung bestätigt werden.
Das technische Regelwerk TR ZU 013/2013 gilt nicht für Kraftstoffe, die im Rahmen des staatlichen Verteidigungsauftrags, für die Nutzung außerhalb des gesamten Zollgebiets der Zollunion sowie für den Eigenverbrauch auf Ölfeldern und Bohrinseln geliefert werden.
Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 013/2011 ist am 31.12.2012 in Kraft getreten.
Sind bei Ihnen noch Fragen offen? Haben Sie einen konkreten Fall, den Sie gerne prüfen wollen? Unsere Spezialisten sind täglich telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.