Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 009/2011 "Über die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten"
Das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, der Umwelt und des Verbrauchers.
Die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten wird durch eine Reihe von Anforderungen gewährleistet:
1) an die Zusammensetzung;
2) an die physikalisch-chemischen Indikatoren;
3) an die mikrobiologischen Indikatoren;
4) an den Gehalt an toxischen Elementen;
5) an die toxikologischen Indizes;
6) an die klinischen (Klinik-Labor-) Indizes;
7) an das Produktionsverfahren;
8) an die Verpackungen;
9) an die Produktkennzeichnung.
Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Parfüm- und Kosmetikprodukte auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr im gesamten EAWU-Gebiet gewährleisten.
Das technische Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Parfüm und Kosmetikprodukte ist am 01. Juli 2012 in Kraft getreten.
Parfüm- und Kosmetikprodukte dürfen auf den Märkten Zollunion und der EAWU in Umlauf gebracht werden, nur wenn die eurasische Konformität dieser Produkte vorher bestätigt wurde.
WR Certification garantiert Ihnen eine gesetzeskonforme und schnelle Zertifizierung Ihrer Produkte für deren sicheren Export nach Zollunionund in die anderen EAWU-Länder.