Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 015/2011 "Über die Sicherheit von Getreide"
Getreide dient weltweit als eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel für Menschen und als Viehfutter, aber auch als Rohstoff für die Herstellung von Genussmitteln und technischen Produkten. Die Anforderungen an Getreide und insbesondere dessen Verarbeitung, Lagerung, Transport und Vertrieb im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion sind im Technischen Reglement der Zollunion TR ZU 015/2011 festgelegt.
Getreide, das für Saatgutzwecke bestimmt ist, sowie verarbeitete Getreideerzeugnisse sind aus dem Anwendungsbereich des technischen Regelwerks ausgeschlossen.
Die Konformitätsbewertung von Getreide nach TR ZU 015/2011 wird in Form der Deklarierung durchgeführt.
Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 015/2011 ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.
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Wir bewerten die Konformität Ihres Produktes gemäß den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 015/2011 und bestätigen sie mittels einer EAC-Deklaration.