Dieses technische Reglement enthält verbindliche Anforderungen an Schmiermittel, Öle und Spezialflüssigkeiten, die unbedingt einzuhalten sind, um einen Zugang zum freien Warenverkehr der Eurasischen Wirtschaftsunion zu ermöglichen. Die Anforderungen sollen im Sinne der Sicherheit die Gesundheit von Menschen und Tieren schützen sowie die Umwelt schonen. Im Wesentlichen werden für Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten folgende Anforderungen gestellt und vorausgesetzt:
- Separierung von Oberflächen bei allen Belastungen, Temperaturen und Geschwindigkeiten zur Vorbeugung von Reibung und Verschleiß
- Funktion als Kühlmittel bzw. Ableiter von Wärme (z.B. bei Reibung)
- Gewährleistung ausreichender konstanter Stabilität
- Schutz von Oberflächen durch aggressive Stoffe, die im Betrieb entstehen können
Der Anwendungsbereich
Das TR ZU 030/2012 findet Anwendung für folgende Schmierstoffe, Öle und Spezialstoffe:
Abfallprodukte
Fette
Spezialstoffe wie Kühl- und Bremsflüssigkeiten
Schmierstoffe organischen Ursprungs, darunter:
Motoröle
Getriebeöl
Hydrauliköle
Kompressoröle
Turbinenöle
Antikorrosionsöle
Isolieröle
Grundöle
Es lassen sich ebenfalls Ausnahmen aus diesem technischen Reglement entnehmen, wie beispielsweise:
- Militärprodukte
- aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu exportierende Produkte
- Öle auf pflanzlicher und tierischer Basis
- Produkte, die sich im Sinne einer staatlichen Materialreserve in Lagerung von expliziten Organisationen befinden
- durch hochtemperierte Destillation von Kohleteer gewonnene Produkte
- Produkte, die nach dem Wortlaut des Art. 2 TR ZU 030/2012 nicht unter die Kategorie Öl, Schmierstoff und Spezialstoff fallen
Konformitätsnachweis
Im Zuge der Lieferung von Produkten nach Zollunion und in die Eurasische Wirtschaftsunion werden Konformitätsnachweise erfordert, die erst den Zugang in die Eurasische Zollunion ermöglichen. Bei Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen an Schmierstoffe, Öle und Spezialstoffe, die unter das Technische Reglement der Zollunion 030/2012 fallen, wird die Konformität bestätigt und in Form einer EAC-Deklaration mit einem EAC-Zeichen gekennzeichnet.
Haben Sie noch genauere Fragen bezüglich des TR ZU 030/2012 oder wollen Sie sich für ein anstehendes Projekt explizit informieren? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns – unsere Experten auf dem Gebiet beraten Sie gerne und kompetent!
Das Technische Regelwerk der Zollunion 030/2012 ist am 01.03.2014 in Kraft getreten.