Technisches Regelwerk der Zollunion 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten"
Für den Export Ihrer Waren in ein Land der EAWU sind eine Reihe an staatlichen Vorgaben zur Produktsicherheit einzuhalten. Diese Vorgaben sind gebündelt in den Technischen Regelwerken der Zollunion (TR ZU). Diese Regelwerke haben das Ziel, für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu sorgen. Daher müssen Sie vor der Einfuhr Ihrer Waren einen Nachweis über die Konformität dieser technischen Regelwerke in Form einer TR-Zertifizierung oder TR-Deklaration beantragen. Denn nur mit diesen amtlichen Dokumenten ist eine Einfuhr von Waren in ein Mitgliedsland der EAWU möglich.
Bei der Einfuhr von Waren, die mit Strom betrieben werden, greift unter anderem das TR ZU 020/2011. Dieses technische Regelwerk beschreibt alle staatlichen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Waren. Diese Vorgaben beschreiben viele Bereiche des Produktlebenszyklus ganz genau: Unter anderem wird die Herstellung, Lagerung, der Transport, Betrieb und die Entsorgung in diesem TR reglementiert. Das macht es unabdingbar, dass Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Ihres Exportprojekts wegen dieses Regelwerks mit uns in Verbindung setzen, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden.
Geltungsbereich des TR ZU 020/2011
Im TR ZU 020/2011 ist sehr detailliert beschrieben, was unter die Konformitätspflicht dieses Regelwerks fällt und bei welchen Waren diese Vorgaben nicht angewandt werden. Um Ihnen einen kleinen Einblick in den Geltungsbereich dieses Regelwerks zu geben, haben wir für Sie eine kleine Zusammenstellung von Waren und Gütern erstellt, die unter die Konformitätspflicht gemäß TR ZU 020/2011 fallen:
- Computer (PCs)
- elektrifizierte Instrumente (kabelgebundene und akkubetriebene)
- elektrische Musikinstrumente
- technische Geräte, die zu Computern gehören:
Drucker, Scanner, Bildschirme, Projektoren etc. - Haushaltsgeräte und Geräte für:
- die Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln
- Verarbeitung von Wäsche (Reinigung, Bügeln und chemische Reinigung), Kleidung und Schuhwaren
- Reinigung
- Hygiene
- Erhaltung des Raumklimas
- Haar-, Nagel- und Hautpflege
- Sport-Equipment
- Audio- und Videogeräte sowie TV- und Radio-Empfänger
- Netzstecker, Batterieladegeräte und Spannungswandler
- elektrische Pumpen
- Beleuchtungsausrüstung
- elektronische Leistungsschalter
- elektrische Schweißausrüstung
Keiner Konformitätspflicht gemäß TR ZU 020/2011 unterliegen zum Beispiel folgende Güter:
- Kondensatoren
- Glühbirnen
- Kabel
- passive elektromagnetische Geräte
- Batterien und Akkus ohne aktive Schaltungen
- technische Geräte ohne automatischen Schalter
- Elektroheizungen für den Hausbedarf ohne Lüfter und Thermostate
- Quarzuhren
- Lautsprecher und Kopfhörer (ohne Verstärker)
- Steckdosen, Stecker, Sicherungen und Schalter ohne aktive elektronische Schaltungen
Diese beiden Listen sind nicht vollständig, sondern dienen nur dazu, einen kleinen Einblick in den Geltungsbereich dieses TRs zu vermitteln. Um für Ihr Projekt explizit klären zu können, ob es entsprechend diesem Regelwerk zertifiziert/deklariert werden muss oder nicht, nehmen Sie am besten Kontakt mit unseren qualifizierten Mitarbeitern auf. Diese haben durch ihre langjährige Erfahrung das nötige Know-how, um innerhalb kürzester Zeit mit Ihnen klären zu können, ob dieses Regelwerk für Ihr Projekt relevant ist.
Beachten Sie auch, dass Waren, die nicht unter die Konformitätspflicht dieses Regelwerks fallen, gegebenenfalls nach anderen Regelwerken wie zum Beispiel TR ZU 004/2011 zertifiziert/deklariert werden müssen!
Zertifizierungsverfahren nach TR ZU 020/2011
Nachdem Sie in Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern erörtert haben, welches Ihrer Produkte nach TR ZU 020/2011 zertifiziert werden muss, beginnt die Vorbereitung dieses Konformitätsverfahrens. Für eine Zertifizierung benötigen wir nämlich in der Regel folgende Dokumente von Ihnen:
- Zolltarifnummer
- falls vorhanden: Bescheinigungen des Qualitätsmanagements und Protokolle des Produktionsaudits (bei Serienproduktion)
Sobald diese Unterlagen bei uns eingehen, werden sie direkt von unseren Mitarbeitern auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Diese Dokumente müssen entsprechend den Vorgaben der Zollunion in der jeweiligen Amtssprache der EAWU-Mitgliedsstaaten vorliegen, und die technischen Zeichnungen müssen den staatlichen Vorgaben der EAWU entsprechen. Falls dies bei Ihren Dokumenten nicht der Fall sein sollte, ist dies jedoch kein Problem. Wir bieten Ihnen dazu im Rahmen einer Zertifizierung/Deklaration viele zusätzliche Services an, die für solch einen Fall hilfreich sind. So fertigen wir etwa Übersetzungen an oder lassen technische Zeichnungen durch unsere Ingenieure an die staatlichen Vorgaben der EAWU anpassen. Auch ein Produktionsaudit können wir für Sie durchführen oder die Unterlagen aller Sublieferanten für Sie überprüfen. Damit bieten wir Ihnen einen vollen Rundum-Service bei Ihrem Zertifizierungsprojekt an. Sie sparen damit reichlich Zeit, die Sie an anderer Stelle sinnvoller nutzen können.
Nachdem dann alle Dokumente vollständig und korrekt vorliegen, können wir für Sie eine EAC-Zertifizierung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in Auftrag geben. Dieser Schritt ist besonders kompliziert in diesem Prozess, denn nur juristische Personen mit Sitz innerhalb der EAWU dürfen eine solche Zertifizierung in Auftrag geben. Für uns ist dies jedoch dank unserer Filiale in Moskau kein Problem. Unsere Mitarbeiter vor Ort können das Zertifikat für Sie in Auftrag geben. Für Sie selbst wäre dieser Schritt mit viel Aufwand und Mehrkosten verbunden, da Sie dazu entweder selbst eine Filiale vor Ort einrichten oder sich einen Partner mit Sitz in der EAWU für dieses Projekt suchen und Verträge aufsetzen müssten. Diese Zeit und vor allem das Geld können Sie sich mit uns sparen.
Anhand der eingereichten Dokumente führt die Zertifizierungsstelle eigene Prüfungen durch und erstellt danach das gewünschte EAC-Zertifikat nach TR ZU 020/2011. Dieses Zertifikat wird dann noch in das staatliche Register eingetragen und ist danach in vollem Umfang gültig. Sie bekommen dann sofort von uns eine digitale Kopie der Unterlagen und wenige Tage später alle Dokumente als Originale per Post zugesandt.
Dieser ganze Prozess dauert je nach Umfang des Projekts zwischen mehreren Wochen und Monaten. Daher sollten Sie sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Projekts mit uns in Verbindung setzen, damit spätere Verzögerungen rechtzeitig vermieden werden können.
Unterschiede zwischen EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration
Im Gegensatz zum EAC-Zertifikat müssen für die EAC-Deklaration von keiner weiteren Stelle Dokumente erstellt werden. Für eine EAC-Deklaration werden lediglich Dokumente verlangt, die Sie als Hersteller selbst erstellen können. Dies macht eine Deklaration nicht nur schneller in ihrer Ausstellung, sondern auch deutlich günstiger. Ob für Ihr Projekt eine Deklaration oder eine Zertifizierung nötig ist, können Ihnen unsere Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch schnell und kompetent erklären.
Kennzeichnungspflicht und Gültigkeitsdauer
Wenn eine Konformitätsbestätigung Ihrer Ware erfolgreich durchgeführt wurde, muss diese auch gekennzeichnet werden. Das Aufbringen des EAC-Zeichens direkt auf der Ware ist für alle zertifizierten und deklarierten Produkte obligatorisch. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Pflicht ist mit sehr empfindlichen Bußgeldern bis hin zur Konfiszierung der Ware verbunden.
Die EAC-Zertifikate oder -Deklarierungen haben eine Gültigkeit von einem bis fünf Jahre und unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Einzellieferung oder eine Serienproduktion handelt. Der Vorteil einer Zertifizierung für eine Serienproduktion ist, dass innerhalb der Laufzeit des Zertifikats oder der Deklaration das jeweilige Produkt immer wieder in die EAWU eingeführt werden darf. Welche Art und Gültigkeitsdauer der Zertifizierung für Ihr Projekt am sinnvollsten ist, erklären Ihnen unsere Mitarbeiter sehr gerne.