Im Technischen Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion 041/2017 sind einheitliche Anforderungen in den Bereichen der Sicherheit, der Kennzeichnungsregeln und der Beurteilung der Konformität der Chemikalien festgelegt.
Im Sinne des Schutzes der Gesundheit des Menschen sowie der Umwelt ist die Einhaltung der Anforderungen bei der Herstellung und bei dem Transport von Chemikalien aller Art eine Notwendigkeit für einen erfolgreichen Zugang zum Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion und damit auch zum Markt. Im Herstellungsprozess sollen, im Wege der Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks 041/2017, die Risiken der Schadstofferzeugung minimiert werden.
Für genauere Fragen rund um dieses technische Regelwerk stehen Ihnen unsere Experten täglich telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne!
Das Technische Reglement TR EAWU 041/2017 tritt am 02.06.2021 in Kraft.