Gerade in Fällen, in denen die Klassifizierung von Waren aufwendig und es unklar ist, ob Ihr Produkt nun einer Zertifizierungspflicht unterliegt, ist eine Negativbescheinigung erforderlich. Dieses Dokument stellt eine amtliche Erklärung dar, welche durch unsere Experten bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird. Es bestätigt, dass Ihr Produkt keiner der obligatorischen Pflichten der Zertifizierung nach GOST, TR oder EAC unterliegt. Grundsätzlich kann eine solche Negativbescheinigung bei der Einfuhr nach Zollunion von den Zollbeamten verlangt werden. Daher ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, für welche Fälle eine solche Negativbescheinigung benötigt wird.
Generell gibt es drei verschiedene Szenarien für die Erstellung einer Negativbescheinigung:
- Negativbescheinigung für den Zoll erforderlich
- Negativbescheinigung für den Handel erforderlich
- Negativbescheinigung für den Brandschutz erforderlich
Negativbescheinigung für den Zoll
Bei der Einfuhr Ihrer Ware nach Zollunion ist eine Negativbescheinigung für den Zoll dann erforderlich, wenn sie weder der GOST- noch der EAC-Zertifizierungspflicht unterliegt. In so einem Fall wird eine akkreditierte Zertifizierungsstelle von uns mit ins Boot geholt. Durch die Antwort dieser Zertifizierungsstelle wird dann nämlich bescheinigt, dass keine Zertifizierungspflicht für Ihre Ware besteht. Dies ist dann zum Beispiel der Fall, wenn sich die Waren nicht eindeutig in eine HS-Klasse einordnen lassen. Die HS-Klasse ist eine Einordnung einer Ware in eine Gruppe des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation. In diesem System befinden sich 5.000 verschiedene Warengruppen, welche durch einen sechsstelligen Code anhand fester Regeln zugeordnet werden. Dieses System soll dazu dienen, die Verzollung von Waren auf dem Weltmarkt zu vereinfachen, da mit international anerkannten Standardisierungen gearbeitet wird. Wenn Ihre Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Funktion nicht eindeutig einem dieser HS-Codes zugeordnet werden kann, wird die Zertifizierungsstelle dies belegen und damit eine Negativbescheinigung aussprechen.
Negativbescheinigung für den Handel
Nachdem Ihre Ware erfolgreich durch uns die Verzollung für Zollunion hinter sich gebracht hat, kann es jedoch sein, dass die Negativbescheinigung erneut erforderlich ist. Denn wenn Sie Waren nach Zollunion einführen, die für den Handel auf dem Markt bestimmt sind, ist es Pflicht, die Negativbescheinigung auf Anfrage der Kontrollbehörden vorzuzeigen. Und selbst wenn es nicht für die Kontrollbehörden nötig ist, hat jeder Kunde (das Unternehmen, welches Ihre Ware bezieht) in Zollunion das Recht, sich diese Negativbescheinigung von Ihnen vorzeigen zu lassen.
Negativbescheinigung für den Brandschutz
Die dritte Art der Negativbescheinigung ist bei der Einhaltung des Brandschutzes nötig. Waren wie zum Beispiel Kabel, Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren, aber auch Tapeten und Bodenbeläge müssen bei der Einfuhr in die EAWU einer obligatorischen TR-Brandschutz-Zertifizierung unterzogen werden. Wenn jedoch durch eine akkreditierte Zertifizierungsbehörde belegt wird, dass Ihre Waren sich dieser Zertifizierungspflicht nicht unterziehen müssen, dann stellt sie Ihnen eine Negativbescheinigung für die Zertifizierungspflicht des TR-Brandschutzes aus. Mit dieser Negativbescheinigung entfällt dann bei der Einfuhr die Vorlage des Brandschutzzertifikats.
Vorgaben und Aussehen der Negativbescheinigung
Eine Negativbescheinigung kann für beliebig viele Produkte auf einmal ausgestellt werden. Für viele Projekte ist dies besonders wichtig. Wollen Sie zum Beispiel eine ganze industrielle Anlage in die Zollunion einführen und bräuchten für jedes verbaute Teil eine einzelne Negativbescheinigung, würde das schnell ins Uferlose ausarten. Daher reicht es, für jedes Ihrer Projekte eine einzige Negativbescheinigung ausstellen zu lassen. Dort werden dann alle entsprechenden Produkte gesammelt eingetragen, die keiner Zertifizierungspflicht unterliegen. Hervorzuheben bei einer Negativbescheinigung ist auch, dass diese nicht an die aufgelisteten Projekte, sondern an eine juristische Person gebunden sind. Denn nur eine einzige juristische Person kann Inhaber dieser Bescheinigung sein.
In ihrem Aussehen unterscheidet sich eine Negativbescheinigung deutlich von einem GOST- oder EAC-Zertifikat. Die Zertifikate sind nämlich auf durchlaufend nummerierten offiziellen Vordrucken ausgestellt. Eine Negativbescheinigung hingegen ist auf einem Vordruck des jeweiligen Instituts gedruckt und durch ein amtliches Siegel oder einen Stempel beglaubigt.
Benötigte Dokumente
Damit Sie so schnell wie möglich Ihre Negativbescheinigung bekommen, ist es wichtig, dass wir alle erforderlichen Dokumente dafür von Ihnen erhalten. Prüfen Sie daher bitte am besten im Vorfeld an Ihre Anfrage an uns, ob Ihnen folgende Dokumente vorliegen:
- Zolltarifnummer
- Herstellerinformationen mitsamt Adresse
- Produktbeschreibung inkl. der genauen Produktbezeichnung, technischen Daten und des Anwendungsbereichs
- Kopie des Kaufvertrags
- Kopie von Rechnungen, Frachtbriefen etc.
Bei der Negativ-Bescheinigung für den Handel ist außerdem sowohl die allgemeine Erzeugnisschlüsselnummer der Produktion (ОКП) als auch eine unterschriebene und besiegelte Bedarfsanmeldung mit den Angaben des antragstellenden Unternehmens vorzulegen.
Sobald Sie uns das Ausstellen einer Negativbescheinigung in Auftrag geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, setzen wir uns mit unserem Partner in Zollunion zusammen und beginnen die Bearbeitung der Bescheinigung. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Kopie des Dokuments per Mail und wenige Tage später dann das Originaldokument per Post.
Unsere langjährige Expertise – Ihr Vorteil
Seit vielen Jahren arbeiten wir erfolgreich mit unserem akkreditierten Zertifizierungspartner in Zollunion zusammen. Dies garantiert uns, immer einen direkten Draht zu Behörden zu haben und damit auch immer über Änderungen in Zertifizierungsverfahren auf dem Laufenden zu bleiben. Damit ersparen wir Ihnen unnötige Wartezeiten und können Ihnen die Negativbescheinigung innerhalb weniger Tage nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bereits zusenden. Und diese gesparte Zeit können Sie dann für sinnvollere Dinge als Warten einsetzen.