Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 006/2011 "Über die Sicherheit von Feuerwerken"
Die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an Feuerwerke und pyrotechnische Mittel sind in der Eurasischen Wirtschaftsunion streng geregelt und im Technischen Regelwerk der Zollunion 006/2011 enthalten. Die festgelegten Vorschriften müssen im Herstellungsprozess, bei der Lagerung, Verwendung, Entsorgung sowie beim Vertrieb und Transport der pyrotechnischen Mittel eingehalten werden. Gewisse Regeln betreffen außerdem die Identifizierung und Kennzeichnung der Produkte.
Die Eurasische Konformität der Feuerwerke kann durch die Ausstellung eines EAC Zertifikats oder die Registrierung einer EAC Deklaration bestätigt werden. Hier über die Unterschiede zwischen Zertifikat und Deklaration lesen
Das Technische Regelwerk TR ZU 006/2011 soll die einheitliche Anwendung und Erfüllung der Anforderungen an die Sicherheit pyrotechnischer Produkte in der Eurasischen Wirtschaftsunion gewährleisten.
Die genannten Anforderungen sind auf dem gesamten Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion verbindlich.
Das Technische Reglement der Zollunion 006/2011 ist am 15.02.2012 in Kraft getreten.
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