Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit von Ausrüstungen für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen"
Wollen Sie Ihre Produkte in die EAWU - auch Zollunion genannt - einführen, dann müssen besondere staatliche Anforderungen rund um die Sicherheit dieser Waren erfüllt werden. Es handelt sich dabei um die Auflage das Technische Regelwerk der Zollunion (TR ZU). Dort sind in den einzelnen Regelwerken alle staatlichen Vorgaben rund um die Sicherheit von Waren und Produkten niedergeschrieben, die den Schutz von Menschen und Umwelt zum Ziel haben. Um Ihre Ware in ein Mitgliedsland der EAWU einführen zu können, müssen Sie Ihre Ware im Vorfeld entsprechend diesen Vorgaben zertifizieren lassen. Am Ende dieses Prozesses erhalten Sie ein amtliches Dokument, das die Konformität Ihrer Ware mit den staatlichen Anforderungen belegt. Dieses Dokument wird dann sowohl bei der Einfuhr vom Zoll als auch bei der Inverkehrbringung von staatlichen Organen verlangt und muss vorgezeigt werden.
Bei der Einfuhr von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, greifen die Vorgaben des TR ZU 012/2011.
Darin beschreibt der Staat alle Anforderungen an die Ausrüstung in diesem Bereichen, mit dem Ziel, Brände und Explosionen beim Gebrauch der Ausrüstung unter vorgesehenen Bedingungen garantiert zu verhindern. Ähnliche Anforderungen müssen Geräte innerhalb der EU mit der ATEX 2014/34/EU-Richtlinie einhalten. Jedoch ist das TR ZU 012/2011 nur an diese Richtlinie der EU angelehnt und nicht etwa damit identisch. Daher müssen für das technische Regelwerk an einigen Stellen andere Normen eingehalten werden, als es für die EU erforderlich wäre. Außerdem setzt das TR ZU 012/2011 seit dem 15. März 2015 sämtliche nationalen Regulierungen zum Explosionsschutz komplett außer Kraft. Es reicht, bei der Einfuhr in einem der Mitgliedstaaten der EAWU für den Explosionsschutz das TR ZU 012/2011-Zertifikat zu beantragen und kein weiteres nationales Dokument ist zusätzlich für den Brandschutz erforderlich. Das vereinfacht für Sie die Einfuhr erheblich, da eine solche Anlage, die einmal in die EAWU eingeführt wurde, dann ohne Probleme gültige Explosionsschutz-Zertifikate für alle weiteren Mitgliedstaaten besitzt und auch dort vertrieben oder benutzt werden darf.
Geltungsbereich und Ausnahmen des TR ZU 012/2011
Generell gilt, dass alle Maschinen und Geräte, egal ob elektrisch oder nicht elektrisch betrieben, und deren Ex-Schutz-Komponenten, die in einem explosionsgefährdeten Bereich betrieben werden, einer Konformitätsbeurteilung nach TR ZU 012/2011 unterzogen werden müssen. Doch wo es den Regelfall gibt, sind die Ausnahmen meist nicht weit weg. Daher sind folgende Ausnahmefälle nicht auf ihre Konformität nach TR ZU 012/2011 hin zu prüfen:
- persönliche Schutzausrüstung
- Haushaltstechnik
- Medizintechnik
- See- und Binnenschiffe sowie Offshore-Plattformen und Bohrinseln
- Fahrzeuge: Wasser-, Schienen-, Luft- und Straßenfahrzeuge
- Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen
- Rüstungsgüter
Alle diese Produkte müssen nicht auf ihre Konformität nach TR ZU 012/2011 hin geprüft werden. Jedoch kann es sein, dass für deren Einfuhr in die EAWU eine Konformitätspflicht gemäß anderen technischen Regelwerken besteht, wie etwa das TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen.
Zertifizierung nach TR ZU 012/2011
Sobald Sie zusammen mit unseren Mitarbeitern erarbeitet haben, ob Ihre Ware nach TR ZU 012/2011 zertifiziert werden muss, können die Vorbereitungen dafür getroffen werden. Der erste Schritt der Vorbereitung besteht darin, alle benötigten Unterlagen für das Konformitätsverfahren zu bestimmen und uns zukommen zu lassen. Anschließend prüfen unsere Mitarbeiter die Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit. Sollten noch Änderungen an den Dokumenten durchgeführt werden müssen, wie z.B. die Anpassung von technischen Zeichnungen oder die Anfertigung von Übersetzungen, können unsere Mitarbeiter das sehr gerne für Sie übernehmen.
Sobald alle Dokumente vollzählig und korrekt sind, können wir ein EAC EX-Zertifikat nach TR ZU 012/2011 für Sie bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle beantragen. Denn um ein EAC-Zertifikat beantragen zu können, muss man eine juristische Person mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaates der EAWU sein. Durch unsere Filiale in Moskau ist dies ohne Probleme möglich. Für Sie bedeutet dies einen großen zeitlichen Vorteil, weil Sie sich nicht erst einen Partner innerhalb der EAWU suchen oder dort gar eine Zweigstelle eröffnen müssen, um solche Anträge selbst einreichen zu können.
Nachdem der Antrag mitsamt allen erforderlichen Dokumenten durch die Zertifizierungsstelle geprüft wurde, wird das EAC EX-Zertifikat ausgestellt. Sofort danach bekommen Sie von uns eine digitale Kopie des Zertifikats für Ihre Unterlagen per Mail und wenige Tage später das Originaldokument per Post zugeschickt.
Dieses ganze Prozedere dauert ab dem Tag der Beantragung mehrere Wochen bis Monate, je nach Umfang des Projekts. Daher sollten Sie rechtzeitig zu Beginn Ihres Projekts wegen einer Zertifizierung mit uns in Kontakt treten.
Kennzeichnungspflicht bei TR ZU 012/2011
Nachdem die Konformitätsbestätigung erfolgreich eingeholt wurde, muss noch eine Kennzeichnung auf dem Produkt aufgebracht werden. Wie bei allen Produkten, die einer Konformitätspflicht gemäß TR EAEU unterliegen, muss das EAC-Zeichen gut sichtbar auf dem Produkt aufgebracht werden. Beim TR ZU 012/2011 kommen unterschiedliche Zeichen für EU und ZU sowie Ex-Markierung nach TR ZU 012 für den Explosionsschutz hinzu. Fehlt eines dieser Zeichen auf dem Produkt, können Ihnen neben Bußgeldern auch andere Strafen wie etwa die Beschlagnahmung der Ware drohen, weswegen wir Ihnen zur Anbringung dieser Kennzeichen raten.
Gültigkeitsdauer
Je nach Art der Produktion sind die Zertifikate zwischen einem und fünf Jahre gültig. Dies hängt davon ab, ob es sich um eine Einzellieferung oder eine Serienproduktion handelt. Was für Sie und Ihr Projekt sinnvoller ist, erläutern unsere Mitarbeiter Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.