TR EAEU-Deklaration für Ihre Exporte in die Zollunion

TR EAEU-Deklaration für Ihre Exporte in die Zollunion

Wenn Ware in die EAWU eingeführt oder dort vertrieben werden soll, muss im Vorfeld eine Qualitätssicherung nach staatlichen Vorgaben erfolgen. Diese staatlichen Vorgaben sind in dem Technischen Regelwerk der Zollunion (TR EAEU) von allen fünf Mitgliedstaaten der EAWU festgesetzt und schriftlich niedergelegt worden. Wenn Sie nun Güter einführen wollen, müssen Sie einen Konformitätsnachweis entsprechend den jeweiligen Vorgaben einholen. Dieses System hat das Ziel, sowohl Mensch als auch Umwelt vor Schaden zu schützen. Dazu werden die Konformitätsnachweise in ein zentrales Register eingetragen, auf das die Staatsorgane jederzeit Zugriff haben. Es ist also unmöglich, ein Produkt oder eine Ware in die EAWU einzuführen, der dieser Nachweis fehlt.

Bevor die EAWU dieses für alle Mitgliedstaaten einheitliche System des technischen Regelwerks eingeführt hat, mussten sämtliche Waren für jedes Land der Zollunion anhand landesspezifischer Vorgaben der Produktsicherheit geprüft werden. Mit der Einführung des technischen Regelwerks im Jahr 2011 ist dieses System vereinheitlicht worden. Nun reicht es, seine Waren einmal für die Einfuhr in die EAWU auf die Konformität nach TR EAEU hin zu prüfen. Anschließend ist dieser Konformitätsnachweis in allen Ländern der EAWU gültig.

Ein Beispiel: Sie wollen Druckbehälter nach Zollunion einführen. Dafür müssen Sie unter anderem einen Konformitätsnachweis nach TR EAEU 032/2011 besitzen. Sobald dieser Ihnen vorliegt, können Sie die Ware wie gewünscht nach Zollunion einführen. Doch mit diesem Nachweis können Sie Ihre Ware nun auch nach Kasachstan, Armenien und Kirgisien einführen. Diese Vereinheitlichung hat für Sie als Kunden also einen großen Vorteil beim Warenhandel auf dem eurasischen Markt.

Deklarations-Verfahren

Eine EAC-Deklaration läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Zuerst setzen Sie sich mit unseren Mitarbeitern zusammen und besprechen, ob Ihre Ware eine EAC-Deklaration benötigt. Denn es könnte statt der Deklaration auch etwa eine Zertifizierung nötig sein. Oder aber weder Deklaration noch Zertifizierung sind nötig. Dann ist eine Negativbescheinigung erforderlich, bei der ebenfalls unsere Mitarbeiter weiterhelfen können.

Wenn jedoch eine Deklaration erforderlich ist, erhalten Sie von unseren Mitarbeitern eine Liste von Dokumenten, die für eine EAC-Deklaration notwendig sind. Typischerweise sind das folgende Unterlagen:

  • exakte Produktbezeichnung
  • vollständige Produktbeschreibung
  • Zolltarifnummer
  • technischer Pass
  • ausführliche Bedienungsanleitung
  • alle technischen Zeichnungen
  • technisches Datenblatt
  • sämtliche Prüfprotokolle
  • (falls vorhanden) Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB

Wichtig bei diesen Unterlagen ist, dass diese auch den staatlichen Anforderungen der EAWU entsprechen. Und technische Zeichnungen müssen ebenfalls meist an die Anforderungen der EAWU angepasst werden. Doch bei diesen Anpassungen können wir Ihnen ebenfalls behilflich sein. Unsere Ingenieure können die technischen Zeichnungen für Sie anpassen. Die Übersetzung von Dokumenten ist für uns ebenfalls kein Problem und wird zu einem Festpreis für Sie erledigt. Damit gestalten wir Ihnen die Deklaration so einfach wie nur möglich, weil wir Ihnen diesen Rundum-Service für Ihre Deklaration anbieten können.

Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, beantragen wir eine Deklaration bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Sie. Dieser Schritt ist besonders wichtig für das Verständnis des EAC-Deklarations-Prozesses, denn eine EAC-Deklaration kann nur von einer juristischen Person mit Sitz innerhalb der EAWU beantragt werden. Wenn Sie diese Deklaration also selbst beantragen wollten, müssten Sie zuerst eine Zweigstelle in der EAWU errichten. Oder Sie würden sich einen Partner mit Sitz in der EAWU suchen müssen, der die Beantragung dann für Sie vollziehen könnte. Beides ist sowohl mit hohem Zeit- als auch Kostenaufwand verbunden. Wenn Sie die Deklarierung bei uns in Auftrag geben, lassen wir die Beantragung ganz einfach und schnell durch unsere Zweigstelle in Moskau in Auftrag geben.

Nachdem die Deklaration ausgestellt und ins zentrale Register eingetragen wurde, bekommen Sie umgehend eine digitale Kopie per Mail für Ihre Unterlagen zugesandt. Das amtliche Originaldokument wird dann kurze Zeit später per Post von uns an Sie geschickt.

Laufzeit und Inhalt der Deklaration

Wie lange eine Deklaration gültig ist, hängt ganz von Ihren Anforderungen ab. So gibt es unterschiedliche Deklarationen für Einzellieferungen oder Serienproduktionen. Wenn es sich bei Ihrem Projekt um etwas handelt, das in Zukunft immer wieder in die EAWU eingeführt werden soll, raten wir Ihnen, eine Serien-Deklaration zu beantragen. Diese hat den Vorteil, dass sie mit bis zu fünf Jahren eine sehr lange Laufzeit hat. Innerhalb dieser fünf Jahre können Sie dann das deklarierte Produkt immer wieder in die EAWU einführen oder dort in den Verkehr bringen.
Anders sieht das Ganze bei einer Einzellieferung aus. Diese Art der Deklaration wird auch vertragsbezogene Deklaration genannt und ist nur so lange gültig, bis der Vertrag erfüllt wurde. Wenn Sie sich für diese Art der Deklaration entscheiden, müssen Sie sie immer wieder beantragen, wenn Sie diese Ware erneut in die EAWU einführen wollen. Dies bedeutet für Sie einen deutlichen Mehraufwand gegenüber der Seriendeklaration und ist daher nur empfehlenswert, wenn es sich wirklich um ein einmaliges Projekt handelt.

Die EAC-Deklaration ist ein amtliches Dokument auf speziellem Papier mit Stempel und enthält folgende Informationen:

  1. Namen und Adresse des Herstellers
  2. exakte Bezeichnung der deklarierten Produkte
  3. Zolltarifnummer
  4. angewandte Normen der technischen Regulierung
  5. Daten der Prüfstelle
  6. Gültigkeitsdauer der Deklaration
  7. Registrierungsnummer
  8. Daten der Zertifizierungsstelle

Kennzeichnungspflicht der Produkte

Wollen Sie die deklarierten Produkte in die EAWU einführen oder dort vertreiben, müssen diese mit dem EAC-Symbol gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist obligatorisch und ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann mit empfindlichen Strafen einhergehen. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar auf dem Produkt aufgebracht werden und während des gesamten Lebenszyklus des Produkts zugänglich sein. Anderenfalls kann neben einem empfindlichen Bußgeld sogar eine Beschlagnahmung des Produkts erfolgen.

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