Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 008/2011 "Über die Sicherheit der Spielzeuge"
Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 008/2011 über die Sicherheit von Spielzeugen, setzt Anforderungen an Kinderspielzeuge. Durch diese verbindlichen Sicherheitsanforderungen wird der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Kinder und deren Betreuer sowie der Schutz des Verbrauchers vor irreführenden Informationen gewährleistet.
Laut TR ZU 008/2011 müssen Kinderspielzeuge so gestaltet und hergestellt werden, dass bei deren Nutzung keine Risiken für Kinder und deren Betreuer bestehen. Das technische Regelwerk stellt die Sicherheitsanforderungen an die Materialien, die Verpackung und Kennzeichnung sowie die hygienischen Indikatoren, die physischen, mechanischen, chemischen und elektrischen Eigenschaften der Spielzeuge fest.
Die Bewertung der eurasischen Konformität der Kinderspielzeuge findet nur in Form der Zertifizierung statt. Ein EAC Zertifikat darf nur von einer akkreditierten, in der EAWU ansässigen Zertifizierungsstelle ausgestellt werden.
Die nach TR ZU 008/2011 erfolgreich zertifizierten Kinderspielzeuge dürfen in jedes Land der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt werden und sich auf dem gesamten Unionsgebiet im freien Umlauf befinden.
Das Technische Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Kinderspielzeugen ist am 01.07.2012 in Kraft getreten.
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