Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 018/2011 "Über die Sicherheit von Radfahrzeugen"
Das Technische Reglement der Zollunion 018/2011 stellt Sicherheitsanforderungen an Radfahrzeuge und Fahrzeugkomponenten, die sich auf die Fahrzeugsicherheit auswirken. Unter zertifizierungspflichtige Komponenten und Baugruppen der Fahrzeuge fallen Motoren, Kraftstofftanks, Bremsen und Bremsbeläge, Rohre und Schläuche, Kompressoren, Lenkgetriebe, Räder, Reifen, Kupplungen, Stoßstangen, Sitze usw.
Die Sicherheitsanforderungen des TR ZU 018/2011 gelten für jegliches Radfahrzeug, das auf dem Territorium Zollunion bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion in Betrieb genommen wird.
Mit einem EAC Zertifikat nach TR ZU 018/2011 wird es bestätigt uns somit gewährleistet, dass das jeweilige Radfahrzeug sicher für Menschen, Tiere und die Umwelt auf den öffentlichen Verkehrsstraßen eingesetzt werden kann.
Unter den Anwendungsbereich des Technischen Reglements der Zollunion 018/2011 fallen alle Kraftfahrzeuge, die für den Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, und die Fahrzeugkomponenten, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Fahrzeugs haben können.
Ausnahmen zum TR ZU 018/2011 sind:
- Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder weniger
- Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Einsatz bei Sportwettbewerben bestimmt sind
- Pkw und Motorräder, die älter als 30 Jahre sind
- Lkw und Busse, die älter als 50 Jahre sind
- Fahrzeuge der diplomatischen und konsularischen Vertretungen
- Geländegängige großräumige Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge, die ins Zollgebiet der Zollunion vorübergehend, jedoch für einen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten eingeführt werden
- Kraftfahrzeuge, die im Eigentum von Flüchtlingen stehen
Diese Ausnahmen sowie Bauteile, die nur zum Einbau in Fahrzeuge bestimmt sind, sind aus dem Anwendungsbereich des TR ZU 018/2011 ausgeschlossen.
Zertifizierungen nach dem Technischen Regelwerk der Zollunion 018/2011 "Über die Sicherheit von Radfahrzeugen"
Die Konformitätsbewertung der Kraftfahrzeuge gemäß dem Technischen Regelwerk 018/2011 kann auf verschiedene Art und Weisen erfolgen:
- Durch die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen für die zu vergebenden Typen der Fahrzeuge (Fahrgestelle), die in Verkehr/ in Betrieb gebracht werden
Die Fahrzeugtypgenehmigung OTTS ist ein wichtiger Nachweis für die Sicherheit der Kraftfahrzeuge der Serienfertigung, die ins Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt und dort betrieben werden.
Die Chassistypgenehmigung OTSch bestätigt die Sicherheit der Fahrzeuge, die nicht mit einem Motor ausgestattet sind.
- Durch die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Einzelexemplare von Fahrzeugen vor deren Inverkehrbringen
Jedes einzeln hergestellte oder modernisierte Fahrzeug muss eine technische Prüfung desen Bauart sowie weitere erforderliche Tests und Messungen durchlaufen. Erst nach dem Erhalten einer Einzelbetriebserlaubnis darf das Fahrzeug in der EAWU in Verkehr/ in Betrieb genommen werden.
- Durch die EAC Deklarierung und EAC Zertifizierung der sicherheitsrelevanten Bauteilen von Fahrzeugen
Bei der erfolgreichen Konformitätsbestätigung und dem Erhalt der jeweiligen Genehmigung muss an dem zertifizierten Fahrzeug bzw. Bauteil eine Markierung aufgebracht werden, ein sogenanntes ECE-Prüfzeichen.
Das Technische Reglement der Zollunion 018/2011 ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.
TR ZU 018/2011 über die Sicherheit von Kraftfahrzeugen jetzt herunterladen
Haben Sie noch Fragen zur Zertifizierung von Kraftfahrzeugen? Unsere Zertifizierungsexperten beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email!