Zertifizierung von Maschinen und Anlagen nach TR ZU 010/2011

Zertifizierung von Maschinen und Anlagen nach TR ZU 010/2011

TR ZU 010-2011 logo

Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"


Die Technischen Regelwerke der Zollunion (TR ZU) beschreiben die staatlichen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz für Produkte und Anlagen, die in vielen Teilen der Industrie zum Einsatz kommen. Wollen Sie also ein Produkt in die Eurasische Wirtschaftsunion einführen, muss die Konformität des Produkts zu diesen Vorgaben vor der Einfuhr überprüft werden. Wenn das Produkt diesen Vorgaben entspricht, wird im Anschluss an diese Prüfung eine Konformitätserklärung in Form eines Zertifikats oder einer Deklaration ausgestellt. Dieses Dokument wird dann sowohl bei der Einfuhr vom Zoll als auch später bei der Inverkehrbringung von staatlicher Seite verlangt und muss vorgelegt werden.

Wenn Sie nun Maschinen oder Anlagen in die Zollunion einführen wollen, greift unter anderem das TR ZU 010/2011.

In diesem Regelwerk wird die Sicherheit von Maschinen und Anlagen beschrieben. Innerhalb dieses Regelwerks werden alle staatlichen Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen mit dem Ziel des Schutzes von Gesundheit, Leben, Umwelt und Eigentum definiert. Dabei reglementieren diese Vorgaben die Beschaffenheit und Funktion der Ware nicht etwa erst ab dem Zeitpunkt der Einfuhr der Ware in die Zollunion. Sie greifen viel tiefer. So sind dort alle Richtlinien erfasst, die ab dem Zeitpunkt der Konstruktion der Ware eingehalten werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese Vorgaben über den gesamten Lebenszyklus wie der Herstellung, des Transports, des Betriebs oder der Entsorgung der Ware. Daher sollten Sie sich in einem möglichst frühen Stadium Ihres Projekts mit uns über eine geeignete Zertifizierung oder Deklaration gemäß TR ZU 010/2011 auseinandersetzen.

Geltungsbereich von TR ZU 010/2011

Das Technische Regelwerk TR ZU 010/2011 gilt für Maschinen und Anlagen. Laut Gesetzgeber zählt dazu eine Konstruktion von zusammenhängenden Baugruppen oder Teilen, die für eine explizite Aufgabe, wie zum Beispiel den Transport oder die Verpackung von etwas, zu einer Gesamtkonstruktion zusammengesetzt sind und wovon wenigstens eine durch Antriebswerke oder Steuerungsketten mit einer Energiequelle betrieben wird. Das ist eine typische Formulierung von Beamten für Beamte. So ist für viele Leute nicht ganz durchsichtig, was denn nun in den Geltungsbereich dieses Regelwerks fällt und was nicht. Daher geben wir Ihnen zum leichteren Verständnis hier eine kleine Übersicht mit Beispielen:

Zertifizierungspflicht nach TR ZU 010/2011Deklarierungspflicht nach TR ZU 010/2011Keine Konformitätspflicht nach TR ZU 010/2011
Hebeausrüstung und FördermaschinenDieselgeneratorenMedizinische Geräte
BohranlagenFörderbänderAusrüstung für die Automobilindustrie
Ausrüstung zur Belüftung von BergwerkenBelüftungsmaschinenLuft- und Raumfahrttechnik
Ausrüstung für den Bergbau und BergbautransportTurbinen und GasturbinenHochsee- und Seeschiffe
BergwerktransportmaschinenBrechanlagenEisenbahninfrastruktur
ForstmaschinenLademaschinenFernmeldetechnik
Ausrüstung für Gastronomie und HandelIndustriefahrzeuge ohne SchienenKomplexe Transportmittel
Mechanisierte WerkzeugeElektrische FlaschenzügeForst- und Landwirtschaftstraktoren
Landwirtschaftliche MaschinenKompressoren, Kühlgeräte und KryoausrüstungBohrplattformen
(Kleine) Forstwirtschafts- und GartenbaugeräteÖlexplorations- und Ölförderungsausrüstung 
Maschinen für Geflügel-, Viehhaltung und FutterproduktionStaubfilter und Gasreinigungsanlagen 
Holzverarbeitungsgeräte für den HaushaltAusrüstung zur Metallbearbeitung und -beschichtung (gasbetrieben) 
Motorschlitten und deren AnhängerMetallbearbeitungsmaschinen 
Offroad-FahrzeugeHolzbearbeitungsmaschinen (außer für den Haushalt) 
Ausrüstung für WerkstättenGabelstapler 
 Industrie-Traktoren 
 Fahrräder 
 Baumaschinen und -geräte 
 Industrie-Klimaanlagen 
 Druckmaschinen 
 Heizkessel 
 Fräs-, Säg- und Schleifwerkzeug 

 

Die gezeigte Tabelle ist bei Weitem nicht vollständig, sondern soll vielmehr aufzeigen, wie vielfältig die Gültigkeit dieses technischen Regelwerks ist. So sind Traktoren zum Beispiel deklarierungspflichtig nach TR ZU 010/2011, wenn sie in der Industrie eingesetzt werden. Werden die Traktoren jedoch später in der Forst- oder Landwirtschaft eingesetzt, müssen sie weder nach TR ZU 010/2011 deklariert noch zertifiziert werden. Wir raten Ihnen daher, sich einfach mit uns in Kontakt zu setzen, damit unsere erfahrenen Mitarbeiter zusammen mit Ihnen herausfinden können, ob Ihre Ware nun nach TR ZU 010/2011 deklariert/zertifiziert werden muss oder nicht.

Beachten Sie auch, dass die oben genannten Maschinen abgesehen vom TR ZU 010/2011 eventuell noch weiteren Zertifizierungs-/Deklarierungspflichten unterliegen können, wie z.B. dem TR ZU 004/2011 (Sicherheit von Niederspannungsanlagen)!

Sicherheit von Maschinen und Anlagen

Zertifizierungs-/Deklarationsverfahren

Wenn Sie zusammen mit unseren Mitarbeitern herausgefunden haben, welche Ihrer Waren nach TR ZU 010/2011 deklariert oder zertifiziert werden müssen, ist der nächste Schritt das Zusenden aller erforderlichen Unterlagen. Für eine Zertifizierung oder Deklarierung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • genaue Produktbezeichnung
  • eine ausführliche Produktbeschreibung
  • die Zolltarifnummer
  • den technischen Pass
  • eine Sicherheitsbetrachtung
  • die vollständige Bedienungsanleitung
  • alle technischen Zeichnungen
  • das technische Datenblatt
  • sämtliche Prüfprotokolle
  • (falls vorhanden) Qualitätsmanagement-Zertifikat

Sobald diese Dokumente bei uns eingetroffen sind, beginnen unsere Mitarbeiter sofort, alle Vorbereitungen für die eigentliche Zertifizierung vorzunehmen: So müssen gegebenenfalls Dokumente ins übersetzt, technische Zeichnungen an die Vorgaben der EAWU angepasst oder Dokumente von Zulieferern geprüft werden. Sind alle benötigten Dokumente vollständig und korrekt, geben unsere Mitarbeiter die Ausstellung des Zertifikats nach TR ZU 010/2011 bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in Auftrag. Das ist ein ganz besonderer Schritt dieses Prozesses, weil nur juristische Personen mit Sitz innerhalb der EAWU dies machen können. Allein zu diesem Zweck unterhalten wir eine Filiale in Moskau, mit der wir solche Zertifikate für Sie beantragen können. Nach Ausstellung des Zertifikats senden wir Ihnen unverzüglich eine digitale Kopie des Dokuments per Mail zu, damit Sie sofort mit Ihrem Projekt weitermachen können. Das amtliche Originaldokument erhalten Sie dann wenige Tage später über den postalischen Weg von uns.

Im Unterschied zur Zertifizierung wird die Deklaration nicht durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, sondern durch ein Prüflabor durchgeführt. Außerdem müssen für eine Deklaration keinerlei weitere Dokumente erstellt werden. Es reichen vollkommen die von Ihnen gelieferten Dokumente dazu aus. Daher ist eine Deklaration auch meist deutlich schneller ausgestellt als eine Zertifizierung. Die Deklaration kann aber auch auf Antrag durch eine Zertifizierung ersetzt werden.
Deklaration Maschinen und Anlagen

Gültigkeit und Kennzeichnungspflicht

Je nach Art Ihres Projekts (Einzellieferung oder Serienproduktion) ist Ihr Zertifikat oder Deklarat zwischen einem und fünf Jahren gültig. Bei einer Serienproduktion genügt es, ein Zertifikat/eine Deklaration zu beantragen und man kann während der Laufzeit dieses Dokuments das entsprechende Produkt immer wieder in die EAWU einführen. Welche Laufzeit für Ihr Projekt nun am besten geeignet ist, klären unsere Mitarbeiter sehr gerne in einem Gespräch mit Ihnen.

Sobald Ihre EAC-Dokumente gültig sind, gilt für Sie auch die Kennzeichnungspflicht des jeweiligen Produkts. Dazu müssen Sie das EAC-Zeichen so auf dem Produkt anbringen, dass es zu jedem Zeitpunkt des Produkt-Lebenszyklus gut sichtbar ist. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Kennzeichnungspflicht wird durch empfindliche Strafen des Staates geahndet.

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