Bei der Lieferung vorgefertigter Teile und für ihre Konformitätsbewertung nach TR ZU bzw. TR EAWU (Technische Reglements der Zollunion bzw. Technische Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion) wird die Vorlage der Montageanleitung gefordert. Die Montageanleitung muss in der Landessprache des EAWU-Mitgliedstaates sein, .
Die Montageanleitung ist zwar erst bei Endmontage, Einbau bzw. Aufstellung oder Befestigung am Einsatzort erforderlich, sie enthält allerdings auch Hinweise auf Funktionsweise und Betriebssicherheit, die im Rahmen der Konformitätsbewertung signifikant sind.
Damit gehört die Montageanleitung ggf. und Wartungsanleitungen zur obligatorischen technischen Dokumentation im Rahmen der EAC-Zertifizierung.