EAC-Zertifizierung: Kirgisistan
Im Jahr 2015 wurde das Beitrittsabkommen Kirgisistans für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) unterzeichnet. Seitdem gelten für Kirgisistan die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für den Rest der EAWU, denn das Technische Regelwerk der Zollunion (TR EAEU) regelt die Sicherheitsbestimmungen für Waren und Güter innerhalb der EAWU. Auch alle eingeführten Güter müssen durch eine Zertifizierung nach TR EAEU belegen, dass sie diesen Anforderungen entsprechen. Ohne diese Zertifizierung ist eine Einfuhr nach Kirgisistan nicht möglich. Wenn diese Zertifikate oder Deklarationen jedoch vorliegen, können Ihre Waren und Güter nicht nur nach Kirgisistan, sondern auch in die anderen Mitgliedstaaten der Zollunion eingeführt werden. Das ist möglich, da diese Zertifizierungen in der gesamten Zollunion gültig sind.