EAC-Zertifizierung: Armenien
Armenien ist seit Oktober 2014 Mitglied der eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Dadurch gelten für Armenien die gleichen einheitlichen Zertifizierungsvorschriften wie für den Rest der Zollunion. Das technische Regelwerk hat dabei die Aufgabe für einheitliche Sicherheitsstandards in den Ländern der Zollunion zu sorgen. Sie dürfen Ihre Waren ohne diese Zertifizierung gar nicht nach Armenien einführen, da die Verzollung ohne entsprechende Zertifizierungsdokumente nicht durchgeführt wird. Wenn Sie Ihre Waren jedoch entsprechend des technischen Regelwerks der Zollunion (TR EAEU) für die Einfuhr nach Armenien zertifizieren lassen, können Sie diese auch in andere Staaten der Zollunion einführen, weil die TR-Zertifizierungen Ihre Gültigkeit für die gesamte Zollunion behalten.