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Vorläufige Regelung für die Zertifizierung von Serienprodukten während der COVID-19-Pandemie wurde verlängert: 

Durchführung einer Online-Produktionsanalyse und einer Online-Inspektionskontrolle ist bis 2023 möglich 


Der Beschluss des EWG-Rates zur Verlängerung der Übergangsmaßnahmen für die Zertifizierung von Produkten der Serienfertigung während der Pandemie wurde nun offiziell veröffentlicht.

Zuvor war das befristete Verfahren für die Zertifizierung von Serienprodukten während der COVID-19-Pandemie durch den Beschluss Nr. 127 des EWG-Rates vom 23. Dezember 2020 genehmigt worden und galt bis zum 10. Januar 2022.

Die getroffenen Maßnahmen ermöglichten den Herstellern von Serienprodukten, sich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens einer Produktionsanalyse online, z.B. im Format einer Videokonferenz mit obligatorischer Angabe des Standorts zu unterziehen.

Aufgrund der positiven Auswirkungen auf die Industrie und die Wirtschaft wurde beschlossen, diese Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Zu betonen ist eine weitere Neuerung, die zu den befristeten Maßnahmen hinzukam: die Möglichkeit, eine jährliche Inspektionskontrolle der bereits zertifizierten Produkte in Form einer Online-Analyse des Produktionszustands durchzuführen. Diese Option gilt vorerst bis 2023.

Der neue Beschluss des EWG-Rates bietet somit den Produktherstellern und Besitzern der EAC Zertifikate eine einzigartige Möglichkeit, ein neues Zertifikat zu erhalten bzw. ein bestehendes Zertifikat in kürzester Zeit und zu den geringsten Kosten verlängern zu lassen, denn der zeitliche und finanzielle Aufwand für den Besuch eines Zertifizierungsexperten wegfallen.

Zertifizierungsexperten der WR Certification beantworten gerne Ihre weiteren Fragen. Kontaktieren Sie uns! Wir stellen für Sie das erforderliche EAC Zertifikat aus, einschließlich Durchführung einer Produktionsanalyse oder Inspektionskontrolle online.


15. Februar 2022


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Neue Fassung der Geräteliste nach TR ZU 010/2011 mit den aktualisierten HS-Codes


Am 1. Januar 2022 trat eine neue Fassung der Liste der Geräte in Kraft, die der Zertifizierung nach dem Technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 010/2011 unterliegen.

Die Aktualisierung der Liste ist darauf zurückzuführen, dass die HS-Codes einzelner Gerätegruppen mit der neuen Fassung des Harmonisierten Systems, die ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 gilt, in Einklang gebracht werden mussten.

Die HS-Codes der EAWU wurden für die folgenden Produktgruppen aktualisiert:

  • Werkstattausrüstung für Kraftfahrzeuge und Anhänger
  • Geräte für Tagebau- und Aushubarbeiten sowie für die Sicherung von Baugruben
  • Ausrüstungen für Schachtförderanlagen und Grubentransport
  • Chemie-, Öl- und Gasverarbeitungsanlagen
  • Gasreinigungs- und Entstaubungsanlagen
  • Ausrüstung für die Papierherstellung
  • Technologische Geräte und Maschinen zum Auftragen von Farben und Beschichtungen auf technische Produkte
  • Industrielle Traktoren
  • Technologische Ausrüstung für das Fällen, Abholzen und Flößen von Holz
  • Technologische Ausrüstung für die Torfindustrie
  • Lufterhitzer und Luftkühler
  • Prozessausrüstung für die Glas-, Porzellan-, Fayence- und Kabelindustrie

Die Änderungen an der Geräteliste des TR ZU 010/2011 werden durch den Beschluss des EWG-Kollegiums Nr. 151 vom 23. November 2021 genehmigt, der am 26. November 2021 offiziell veröffentlicht wurde.

Kontaktieren Sie die Zertifizierungsexperten der WR Certification. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Technischen Regelwerken der Zollunion bzw. Eurasischen Wirtschaftsunion sowie zum Zertifizierungsverfahren in der EAWU im Allgemeinen.


14. Februar 2022


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Änderungen in der EAWU-Gesetzgebung: 

Verwendung von EAWU-Konformitätsbescheinigungen bei der Produkteinfuhr ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion


Am 30. Januar 2022 trat der Beschluss des EWG-Rates Nr. 130 vom 12.11.2021 „Über das Einfuhrverfahren von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung in der EAWU unterliegen, ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion“ in Kraft.

Änderungen in den EAWU-Rechtsvorschriften können Auswirkungen auf die Lieferplanung für ausländische Produkt- und Ausrüstungshersteller sowie das Einfuhr- und Zollverfahren ins Zollgebiet der EAWU haben. Die Änderungen betreffen die Verwendung von eurasischen Zertifikaten und Deklarationen.

Alle importierten Produkte, die in den Anwendungsbereich der Technischen Regelwerke der EAWU fallen, müssen nach wie vor über ein Zertifikat bzw. eine Konformitätserklärung der EAWU verfügen. 

Die Änderungen laut Beschluss Nr. 130 sind wie folgt.

1. Das Recht zur Verwendung der für eine Produktserie ausgestellten Zertifikate bzw. Deklarationen der EAWU kann durch Vollmacht übertragen werden. Allerdings müssen die Kopien der zu übertragenden Zertifikate bzw. Konformitätserklärungen zusätzlich vom Antragsteller abgestempelt und unterzeichnet werden.

2. Wird ein Zertifikat bzw. eine Deklaration für das Produkt-Batch bzw. ein Einzelerzeugnis ausgestellt, so sollte der Antragsteller ausschließlich die Person sein, die das genannte Produkt später in die EAWU einführt.

Mehr dazu...

Aufgrund von EAWU-Gesetzesänderungen hat die WR Certification GmbH ihr Serviceangebot angepasst, um ihren Kunden weiterhin unterbrechungsfreie Lieferungen zu gewährleisten. 

Kontaktieren Sie unsere EAC-Experten für mehr Informationen. 


4. Februar 2022


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Aktualisierte HS-Codes und der Einheitstarif der EAWU sind in Kraft getreten


Ab dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Fassung des Harmonisierten Systems (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren. Dieses System ist die internationale Grundlage für die Einheitliche Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion (HS EAWU).

Die neue Ausgabe des HS enthält über 350 Änderungsreihen. Die Liste der HS-Codes wurde aktualisiert. Die letzte Revision des HS-Codes-Verzeichnis fand 2017 statt. Die Aktualisierungen sind auf Veränderungen in der Art und Struktur des Welthandels sowie auf soziale und ökologische Fragen globaler Natur zurückzuführen.

Gleichzeitig sind die Einfuhrzollsätze laut der neuen Ausgabe des Einheitlichen Zolltarifs der EAWU gleichgeblieben. Sie entsprechen in vollem Umfang den Zollverpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation.

Wenn Sie Waren in die EAWU einführen und/oder sie für die Einfuhr und das Inverkehrbringen zertifizieren lassen möchten, können Sie unter diesem Link Einblick in die aktualisierte Einheitliche Warennomenklatur und den Einheitlichen Zolltarif nehmen.

Experten der WR Certification helfen Ihnen gerne bei allen weiteren Fragen. Kontaktieren Sie uns.

28. Januar 2022


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Technische Regulierung: Jahreszusammenfassung 2021


Das Jahr 2021 zeigte einen Entwicklungsfortschritt im Bereich der technischen Regulierung. Bei der Ausarbeitung und Harmonisierung technischer Regelwerke in der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden mehrere wichtige Schritte unternommen.

1. Wichtige technische Industrieregelwerke wurden aktualisiert: 010/2011, 032/2013, 016/2011. Einige der darin enthaltenen Standards sind bereits mit internationalen Normen harmonisiert worden.

2. Ein großes Projekt zur Digitalisierung der technischen Regulierung in der EAWU ist angelaufen. Eine digitale Dokumentendatenbank wird es ausländischen Herstellern und Unternehmern ermöglichen, auf vollständige, zuverlässige und geordnete Informationen zurückzugreifen. 

3. Die technischen Regelwerke für elektrische Betriebsmittel werden geändert. Ziel ist die Ergebnisse der Konformitätsbewertung in internationalen Zertifizierungssystemen auch in der EAWU anzuerkennen.

Was sich noch im Jahr 2021 in der EAWU im Bereich der technischen Regulierung getan hat, lesen Sie in unserem Blogartikel.


23. Dezember 2021


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Änderungen der Einheitsformen für EAC Zertifikate und EAC Konformitätserklärungen sowie des Verfahrens zur Führung des Einheitlichen Registers


Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Änderungsentwürfe zu den folgenden Dokumenten zur öffentlichen Diskussion gestellt:

a) Beschluss vom 18. Juni 2010 "Über die technische Regulierung in der Zollunion

b) Beschluss vom 25. Dezember 2012 "Über einheitliche Formblätter für die Zertifikate und die Konformitätserklärungen gemäß den technischen Regelwerken der Zollunion sowie die Regeln für ihre Ausstellung“

c) Beschluss vom 26. September 2017 "Über das Verfahren zur Bildung und Führung eines einheitlichen Registers der ausgestellten Zertifikate und registrierten Konformitätserklärungen".


Welche Änderungen sind geplant?

  • Festlegung von Bestimmungen über elektronische Zertifikate und Konformitätserklärungen

Eine elektronische Eintragung des EAC Zertifikats/ der EAC Konformitätserklärung in das einheitliche Register wird die gleiche Rechtswirkung wie das Dokument im Papierformat haben. D.h. der elektronische Eintrag im Register wird zu einem offiziellem Konformitätsnachweis in elektronischer Form.

Darüber hinaus wird es dem Antragsteller ermöglicht, ein Genehmigungsdokument nach Wunsch nur in elektronischer Form ausstellen zu lassen. In diesem Fall wird im einheitlichen Register vermerkt, dass die Papierversion nicht ausgestellt worden ist.

Wichtig: Im Falle eines Konflikts hat das elektronische Dokument Vorrang.

  • Vereinfachung des Verfahrens zur Ersetzung des Zertifikats und der Konformitätserklärung

Die Zertifizierungsstelle wird in der Lage sein, das EAC Zertifikat und die EAC Konformitätserklärung schneller zu ersetzen, ohne dass zusätzliche Musterprüfungen erforderlich sind, wenn eine "vereinfachte" Neuausstellung von Zulassungsdokumenten durch das anzuwendende Konformitätsbewertungsschema vorgesehen ist.

Wichtig: Während des Verfahrens zur Ersetzung der EAC Zertifikats/ der EAC Konformitätserklärung wird der Produktumlauf nicht ausgesetzt.

  • Anbringen eines QR-Codes auf das Zertifikats- und Deklarationsformblatt

Auf die Konformitätsnachweise in Papierform werden QR-Codes aufgetragen. Dadurch wird ein schneller Wechsel zur elektronischen Version des EAC Zertifikats und der EAC Konformitätserklärung möglich sein.

Das einheitliche Formblatt für das EAC Zertifikat und die EAC Konformitätserklärung wird offiziell Felder für die Angabe von GLN- und GTIN-Codes enthalten.

  • Ergänzung von Informationen über Beweismaterial

Im einheitlichen Zertifikatsformular sind in das Feld mit der Grundlage für die Ausstellung des Dokuments die Nummer und das Datum des Berichtes über die Produktionsanalyse, der Name der Zertifizierungsstelle und die Registrierungsnummer der Akkreditierungsurkunde einzutragen.

  • Angabe von Zusatzinformationen

Im Falle der Ersetzung des EAC Zertifikats/ der EAC Konformitätserklärung werden auf dem neuen Dokument zusätzlich die Registriernummer und das Datum der Registrierung des zu ersetzenden Dokuments angegeben, mit dem Vermerk "ausgestellt anstelle von".

Die Konformitätserklärung wird auch ein Feld mit Informationen über den Vertrag mit dem Hersteller und dessen Verantwortung für die Einhaltung/Nicht-Einhaltung der EAWU-Anforderungen enthalten.


Was ist der Zweck der Änderungen?

Erstens, der Antragsteller wird das EAC Zertifikat oder die EAC Konformitätserklärung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ersetzen lassen können, sollten an ihnen Änderungen vorgenommen werden, die die Produktsicherheit nicht beeinträchtigen. Dadurch spart der Antragsteller Zeit und verringert seine finanziellen Kosten.

Zweitens wird der Endverbraucher in der Lage sein, den Weg der zertifizierten Produkte vom Hersteller und über die gesamte Lieferkette hinweg leichter zu verfolgen.

Darüber hinaus zielen die Änderungen darauf ab, das Risiko zu verringern, dass nicht konforme Produkte in die EAWU eingeführt werden.


Die öffentliche Diskussion über die Änderungen soll am 10. Januar 2022 enden. Wir werden Sie über die genehmigten und angenommenen Änderungen informieren.

Kontaktieren Sie jetzt die Experten von WR Certification, wenn Sie noch Fragen haben.


14. Dezember 2021


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Aktualisiertes Verfahren zur Einfuhr von Produkten in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU


Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEC) hat ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion genehmigt. Der Beschluss des Kollegiums Nr. 143 trat am 24. September 2021 in Kraft.

Die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der EAWU bei der Einfuhr muss in zwei Fällen bescheinigt werden: wenn das Produkt in einer der Listen der zertifizierungspflichtigen Waren nach den technischen Regelwerken der Union oder in der einheitlichen Liste der Waren, die in den einzelnen EAWU-Mitgliedsstaaten obligatorischen Anforderungen unterliegen aufgeführt ist.
Mehr über das neue Verfahren und die erforderliche Zulassungsdokumentation erfahren Sie hier.


19. November 2021


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Umsetzung von Änderungen am Technischen Regelwerk 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“


Am 21. November 2021 treten die Änderungen des Technischen Regelwerks 032/2013 in Kraft, das Anforderungen an die Qualität und Sicherheit von Druckgeräten: Behälter, Druckflaschen, Kessel, Rohrleitungen, etc. feststellt. Das Verfahren zur Umsetzung von den angenommenen Änderungen des TR ZU sieht Folgendes vor:

  1. Zertifikate und Konformitätserklärungen, welche vor dem 21. November 2021 ausgestellt bzw. registriert wurden, bleiben bis zu deren Ablaufdatum gültig. Die Herstellung und das Inverkehrbringen/ die Inbetriebnahme von Geräten, die solche Zertifikate und Deklarationen besitzen, ist weiterhin möglich, jedoch nur im Zeitraum bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Dokumente.
  2. Geräte, die vor dem 21. November 2021 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wurden, dürfen weiterhin während deren gesetzlich festgelegter Lebensdauer verwendet werden.

Zertifizierungsexperten der WR Certification beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen.

25. Oktober 2021


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Der Änderungsentwurf zum technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 012/2011 wurde zur öffentlichen Diskussion gestellt


Seit dem 10. September 2021 läuft eine öffentliche Diskussion über den Entwurf eines Beschlusses der Eurasischen Wirtschaftskommission "Zur Änderung des Technischen Regelwerks der Zollunion 'Über die Sicherheit von Geräten zum Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen' (TR ZU 012/2011)". Die wichtigsten Änderungen betreffen die Aufnahme von Kabeln für externe Stromkreise, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, in den Regelungsbereich. Bei der Konformitätsbewertung von Kabeln für externe Stromkreise wird die Einhaltung der folgenden Kriterien überprüft:

  • elektrische Oberflächenbeständigkeit,
  • Schlagfestigkeit,
  • partielle Längsdichtung,
  • voreilende Trennung.

Diese Parameter sind in den Normen für homogene Produktgruppen festgelegt. Kabel für externe Stromkreise, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, werden mit "Bз-" gekennzeichnet.

Laut Änderungsentwurf gilt der Anwendungsbereich der TR ZU 012/2011 für elektrische Geräte, einschließlich Ex-Komponenten, und nichtelektrische Geräte bei deren Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Geräte können Teil von … sein:

  • persönlichen Schutzausrüstungen;
  • Seeschiffen und Schiffen der Binnen- und gemischten (Fluss-See-) Schifffahrt;
  • mobilen Offshore-Plattformen;
  • Bohrplattformen für Arbeiten in See- und Binnengewässern und anderen schwimmenden Anlagen;
  • Maschinen und Geräten, sowie öffentlichen Verkehrsmitteln für den Transport von Personen und Gütern.

Auch die Normenlisten für Kabel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach dem TR ZU 012/2011 werden zur öffentlichen Diskussion gestellt. Bislang enthält der Änderungsentwurf zwei Normen für Kabel mit Spannungen bis 1000 V und drei Normen für Kabel mit Spannungen über 1000 V. Ein Entwurf des Prüfverfahrenverzeichnisses für Kabel umfasst 33 Normen.


01. Oktober 2021


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Drei technische Regelwerke der Zollunion im Bereich des Eisenbahnverkehrs wurden in neuer Fassung angenommen 


Der EAWK-Rat nahm am 14. September 2021 drei technische Regelwerke der Zollunion jeweils in neuer Fassung an:

Die überarbeiteten technischen Regelwerke enthalten eine Reihe relevanter Bestimmungen für die Industrie und die Nutzer. In den aktualisierten Regelwerken werden bestehende Unsicherheiten in ihrem Anwendungsbereich beseitigt. Es wurde die Konformitätsbewertung nach den einheitlichen Regeln und Verfahren der Konformitätsbewertungsschemas integriert.

Im Einzelnen sind Rangierlokomotiven vom Anwendungsbereich des technischen Regelwerks TR ZU 001/2011 „Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen“ ausgenommen, da sie in Hilfsproduktionsprozessen eingesetzt werden und nicht auf öffentlichen Gleisen verkehren.

Der Anwendungsbereich der technischen Regelwerke TR ZU 001/2011 und TR ZU 002/2011 schließt neue Produkttypen ein, die einen erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsniveau des Schienengüterverkehrs haben. Das sind unter anderem drei- und vierachsige Drehgestelle und ihre Komponenten.

Die überarbeiteten Dokumente sollen sechs Monate nach ihrer Annahme in Kraft treten, d.h. im März 2022. Für die neu hinzugefügten Produkttypen wird die Regelung 18 Monate nach der Annahme gelten, damit die Industrie auf diese Anforderungen vorbereitet werden kann.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Experten der WR Group.


17. September 2021


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Wichtige Änderungen im technischen Regelwerk über die Sicherheit von Drückgeräten TR ZU 032


Ab 21. November 2021 werden die Änderungen des technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" in Kraft treten.

Zu beachten sind die folgenden geänderten wesentlichen Punkte:

  • Einzelne Begriffe wurden im technischen Regelwerk überarbeitet.

Die Begriffe "Ventile", "feuerbeheizter Behälter" und "Rohrleitungen" wurden hinzugefügt.

Die Begriffe "zulässiger Druck", "Hersteller" und "Sicherheitsbegründung" wurden gestrichen.

Die Begriffe "Nenndruck", "Nennweite", "Betriebsmittelkennzeichnung" wurden neu definiert.

  • Die Kategorisierung der Geräteelemente wird im geänderten technischen Regelwerk gesondert thematisiert. Die Elemente der Druckgeräte werden der Kategorie 4 zugeordnet und unterliegen nun der Zertifizierungspflicht.
  • Eine Vorbehaltsklausel besagt das Folgende: wenn ein Gerät für verschiedene Arbeitsumgebungen ausgelegt ist, wird es in die Kategorie der größten für die jeweilige Arbeitsumgebung definierten Gruppe eingestuft.
  • Bei der Ermittlung der Gerätekategorie wird der Auslegungsdruck berücksichtigt, nicht der maximal zulässige Betriebsdruck.
  • Das technische Dokument "Sicherheitsbegründung" wird aus den Anforderungen des Regelwerks gestrichen. Außerdem wird es erlaubt, die technische Dokumentation für Geräteelemente ohne Betriebsanleitung einzureichen.

Es gibt auch weitere kleinere Änderungen hinsichtlich der Kategorisierung, des Wortlauts und der Übergangstemperaturen. 

Kontaktieren Sie die Experten der WR Certification für mehr Informationen!


Gemäß den Änderungen muss ein Dokumentenpaket für die Zertifizierung der Druckgeräte folgende Dokumente enthalten:

  • Technisches Datenblatt;
  • Zeichnungen und Spezifikationen;
  • Auszug aus der Festigkeitsberechnung des Gerätes;
  • Zeichnungen, Diagramme, Berechnungen und sonstige Unterlagen gemäß der Liefervereinbarung (des Vertrags).



Während des Zertifizierungsverfahrens wird außerdem der Vertreter eines akkreditierten Labors hydraulische Test am Produktionsstandort durchführen.

Auf Grundlage des Prüfberichts wird im Anschluss das Zertifikat für Ihr Druckgerät ausgestellt.


09. September 2021


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Genehmigung des Entwurfs eines technischen Regelwerks für Hochspannungsgeräte


Am 30. Juli 2021 wurde die Anordnung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 105 öffentlich verkündet. Mit diesem Dokument hat man den Beschlussentwurf des EWK-Rates über das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Sicherheit von Hochspannungsgeräten" offiziell genehmigt. Der Entwurf des technischen Regelwerks befindet sich derzeit in der innerstaatlichen Abstimmung.

Das technische Regelwerk "Über die Sicherheit von Hochspannungsgeräten" soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Unter die Anforderungen dieses technischen Regelwerks fallen, gemäß dem genehmigten Entwurf, elektrische Produkte mit einer Nennspannung von über 1000 V AC und 1500 V DC, die für die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität oder für die Verwendung bei der Übertragung von Elektrizität bestimmt sind. Dazu gehören Schalter, Kabel, Widerstände, Kondensatoren, komplette Umspannwerke, Sicherungen, Elektromotoren und Generatoren.

Für Hochspannungsgeräte sieht das neue technische Regelwerk nur eine Form der Konformitätsbewertung vor, nämlich die Deklarierung. Die für die Registrierung einer Deklaration erforderlichen Unterlagen können Folgendes umfassen:

  • Kopien der technischen Dokumentation,
  • Musterprüfberichte,
  • Ergebnisse der Risikobewertung und technische Lösungen,
  • Antragstellervertrag,
  • Konformitätsbescheinigung für das Managementsystem,
  • Angaben zur Aufnahme- oder Registrierungsnummer des Antragstellers.

Die Konformitätserklärung für Hochspannungsgeräte kann auf Wunsch des Antragstellers durch ein EAC Zertifikat ersetzt werden.

Kontaktieren Sie die Experten der WR Certification für mehr Informationen!

09. August 2021


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Weitere Änderungen im Verfahren zur Registrierung von Konformitätserklärungen gemäß den Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion


Das aktuelle Verfahren zur Registrierung, Aussetzung, Wiederaufnahme und zum Widerruf von Produktdeklarationen gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde durch den Beschluss Nr. 41 des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEC) vom 20. März 2018 genehmigt. Am 21. Juli 2021 begann eine öffentliche Diskussion über die Änderungsentwürfe zu diesem Beschluss.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen:

  • das Verfahren zur Einreichung einer Deklaration für die Registrierung,

und zwar, die Möglichkeit, die Konformitätserklärung und alle dazugehörigen Dokumente bzw. Informationen in Papierform eigenhändig oder per Kurierdienst einzureichen;

  • den Zeitrahmen für die Registrierung der Deklaration,

und zwar, die Verkürzung der Entscheidungsfrist der Zertifizierungsstelle über die Registrierung bzw. Ablehnung der Registrierung von 5 Werktagen auf 3 Werktage;

  • das vereinfachte Verfahren zur Registrierung von Deklarationen,

und zwar, die Erweiterung der Möglichkeit, eine Deklaration in einem vereinfachten Verfahren zu registrieren, d. h. ohne erneute Vorlage von Unterlagen. Dies könnte z.B. bei der Namensänderung des Herstellers/Antragstellers der Fall sein;

  • die Erweiterung der Liste der Fälle, in denen die Ersetzung der Deklaration nicht erforderlich ist und auf Wunsch des Antragstellers durchgeführt werden kann, z.B. beim Stellungswechsel, bei der Änderung des Vor-, Nach- und/oder Vatersnamens des Antragstellers/des Leiters der antragstellenden Organisation.

In den Änderungsentwürfen werden die Verantwortlichkeiten des Antragstellers und der Zertifizierungsstelle, die die Konformitätserklärung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens registrieren, nochmals deutlich gemacht.

Die öffentliche Diskussion des Änderungsprojekts wird bis zum 31. August 2021 fortgesetzt.

02. August 2021


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WR Group Holding hat ein Projekt zur Zertifizierung von Peripheriegeräten für das Gasverarbeitungswerk Amur erfolgreich abgeschlossen


Eines der großen Zertifizierungsprojekte der internationalen WR Group Holding war die umfassende Zertifizierung von Ausrüstung im Rahmen des Baus des Gasverarbeitungswerks Amur.

Das Amur GPP (Gas Processing Plant) wird im russischen Föderationskreis Ferner Osten gebaut und sollte eine der größten Erdgasverarbeitungsanlagen der Welt sein. Der Bau der Anlage begann im Oktober 2015. Rund 1.000 Ausrüstungslieferanten waren an dem Projekt beteiligt. Im Rahmen dieses Projekts hat die WR Group drei Jahre lang erfolgreich mit einem Ausrüstungshersteller zusammengearbeitet, der integrierte Automatisierungssysteme für das Gasverarbeitungswerk Amur lieferte. Die zu zertifizierende Ausrüstung stellte komplexe Systeme dar: Automatisierungstechnik, Prozessleitsysteme, Sicherheitssysteme und Analysegeräte für den Industriekomplex.

Der Leistungsumfang der WR Group umfasste die Konformitätsbewertung und EAC Zertifizierung von Peripheriegeräten und Mehrkomponentensystemen sowie die metrologische Zertifizierung von Messgeräten und die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation.

In der Projektlaufzeit zertifizierten die Experten der WR Group insgesamt über 250 komplexe Ausrüstungseinheiten, stellten 30 EAC Zertifikate gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion aus, registrierten über 50 Konformitätserklärungen, führten 7.980 Erstkalibrierungen von zugelassenen Messgeräten durch und bescheinigten sie, sowie entwickelten mehrere tausend Seiten technischer Dokumentation.

Akkreditierte Zertifizierungsexperten der WR Group besuchten die Produktionsstätten der Hersteller in Europa und Asien und führten die für die Ausstellung der Zertifikate erforderlichen Produktionsanalysen und Tests durch. Die Anreise von Experten zur Durchführung der Tests war für den Hersteller auch in einer Zeit gewährleistet, in der der Grenzübertritt aufgrund der Pandemie schwierig war. Dadurch wurde die Kontinuität des Zertifizierungs- und Lieferprozesses sichergestellt. 

Im Juni 2021 war das Gasverarbeitungswerk Amur zu 77,8 % gebaut.

29. Juli 2021


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Aktualisierte Normenlisten zum TR ZU 020/2011 „Über die elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten“


Mit dem Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 77 vom 29. Juni 2021 wurde eine Reihe von Normenverzeichnissen zum technischen Regelwerk TR ZU 020/2011 zur freiwilligen und obligatorischen Einhaltung genehmigt.

Die neuen Normenlisten zur Erfüllung der Anforderungen des technischen Regelwerks und des Konformitätsbewertungsverfahrens werden ab dem 28. Dezember 2021 in Kraft treten. Die Listen enthalten GOSTs für Musterauswahl, Testmethoden und Untersuchungsregeln.

Das neue „freiwillige“ Normenverzeichnis umfasst 270 Normen. Einige von ihnen bleiben nur für eine begrenzte Zeit gültig. So werden zwei GOST-R Normen über die Widerstandsfähigkeit von Messrelais bis zum 1. März 2023 angewendet und die staatliche Standardnorm von Weißrussland STB IEC über die elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen medizinischen Geräten wird bis zum 1. Juli 2022 gelten.

Die neue Liste der obligatorischen Prüfvorschriften enthält 318 Normen. Einige davon sind, gleich wie die Liste zur freiwilligen Einhaltung, von begrenzter Geltungsfrist. Das sind die Standards für Sicherungsautomaten, elektromechanische Schützen, sowie Prüfmethoden für Lichtbogenschweißgeräte, etc.

Den Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 020/2011 unterliegen die folgenden Gerätetypen: Elektrogeräte für den Hausgebrauch, Personalcomputer (PC) und die mit ihnen verbundenen technischen Geräte, elektrifiziertes Werkzeug, elektro-musikalische Instrumente.  

Kontaktieren Sie die Fachexperten der WR Certification, um mehr Informationen zur Anwendung des TR ZU 020/2011 zu erhalten.


21. Juli 2021


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Ein Projekt zur digitalen technischen Regulierung wurde in der EAWU gestartet


In der regulären Sitzung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEC) am 14. Juli 2021 diskutierten die stellvertretenden Ministerpräsidenten der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Digitalisierung des technischen Regulierungssystems. Um einen einheitlichen digitalen Raum zu schaffen, wurde das Projekt "Digitale technische Regulierung innerhalb der EAWU" gestartet.

Im Rahmen dieses Großprojektes werden mehr als 10.000 Dokumente in ein maschinenlesbares Format überführt. Dies entspricht mehr als 90 % der technischen Regelwerke der EAWU. Die Hauptvorteile für die Hersteller von zertifizierungspflichtigen Produkten und Anlagen werden deutliche Senkung der Produktionskosten sowie Reduzierung der Kosten für die Konformitätsbewertung sein.

Insbesondere für die europäischen Kunden der WR Certification bedeuten die Nutzung von benutzerfreundlichen Plattformlösungen und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen eine beschleunigte Produktion und Markteinführung neuer Produkte, die den technischen Anforderungen auf dem Markt entsprechen.

Das Projekt zielt auch darauf ab, die digitale Entwicklung von neuen technischen Regelwerken und Listen internationaler und regionaler Standards sowie die Digitalisierung der Kommunikationsprozesse aller Marktteilnehmenden voranzutreiben. Zu den Marktakteuren zählen Hersteller, Exporteure, Importeure, Lieferanten, Verbraucher, Zertifizierungsstellen, autorisierte Stellen der EAWU-Mitgliedsstaaten für technische Regulierung, nationale Normungsgremien, Akkreditierungs- und andere Organisationen.

Auf diese Weise wird die Umsetzung eines solch anspruchsvollen Projekts es ermöglichen, das System der technischen Regulierung in der EAWU auf ein neues Niveau zu bringen, mit positiven Ergebnissen für alle Marktteilnehmenden. Die WR Group als aktives Mitglied der Arbeitsgruppe Technische Regulierung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer sieht es als vorrangig an, diese Projektinitiative im Bereich der technischen Regulierung zu unterstützen und mitzugestalten.

Die Entscheidung zur Umsetzung dieses Projekts wurde im Januar 2021 getroffen. Bis 2022-2023 ist geplant, ein System von Diensten zu entwickeln, und bis 2023-2024, diese fertigzustellen und kommerziell verfügbar zu machen.


15. Juli 2021


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Neue Regelung zur Aussetzung, Wiederaufnahme und zum Widerruf von Zertifikaten und Konformitätserklärungen sowie deren Ungültigkeitserklärung


Am 21. Juni 2021 wurde die Regierungsverordnung Nr. 936 „Über das Verfahren zur Registrierung, Aussetzung, Wiederaufnahme und zum Widerruf von Konformitätserklärungen und deren Ungültigkeitserklärung sowie über das Verfahren zur Aussetzung, Wiederaufnahme und zum Widerruf von Zertifikaten und deren Ungültigkeitserklärung“ offiziell veröffentlicht.

Das Dokument trat am 21. Juni 2021 in Kraft, mit Ausnahme einiger Bestimmungen.

Die Verordnung bleibt bis zum 21. Juni 2027 in Kraft.

Registrierung der Deklarationen 

Das Registrierungsverfahren von Deklarationen, das durch die Regierungsverordnung Nr. 936 festgelegt wurde, ist den Anforderungen identisch, die in der Verordnung des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 478 "Über die Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung von Konformitätserklärungen und des Verfahrens zur Gestaltung und Führung eines einheitlichen Registers der registrierten Konformitätserklärungen und der Darstellung der in diesem Register enthaltenen Informationen" vom 31. Juli 2020 enthalten sind.

Konkretisierungen bezüglich des GLN-Codes

Die Verordnung Nr. 936 beschreibt detailliert die Anforderungen und alternative Lösungen, falls ein GLN-Code bei der Registrierung von Deklarationen nicht verfügbar ist.

Der Übergangsfrist der obligatorischen Angabe von GLN-Codes wird faktisch bis zum 1. September 2021 verlängert. Beim Nichtvorhandensein eines GLN-Codes muss jedoch die Information über den fehlenden Code ab dem 1. Juli 2021 ins Einheitliche Register Rosakkreditatsiya eingegeben werden.

Ab dem 1. September 2021 können Hersteller alternativ die geografischen (geozentrischen) Koordinaten (Breitengrad, Längengrad) des Produktionsstandortes, bestimmt durch die Signale des globalen Navigationssatellitensystems GLONASS.

Es wird auch möglich sein, anstelle des GLN-Codes einen anderen individuellen Identifikator anzugeben, der automatisch den Produktionsstandort des Herstellers identifiziert.

Es sind keine Änderungen bezüglich des GTIN-Codes vorgesehen; er kann, wenn vorhanden, und nach Wunsch des Antragstellers angegeben werden.

Ungültigkeitserklärung von Zertifikaten und Konformitätserklärungen

Die Verordnung Nr. 936 legt Verfahren für die Ungültigkeitserklärung von Zertifikaten und Konformitätserklärungen fest: deren Aussetzung und Widerruf. Diese Befugnisse liegen bei der Rosakkreditatsiya und den staatlichen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus haben die Zertifizierungsstellen das Recht, Zertifikate zu annullieren. Ein solches Verfahren fehlte bisher in der russischen Gesetzgebung.

Das Dokument legt die Fristen für Entscheidungen über die Aussetzung, den Widerruf und die Wiederaufnahme von Zertifikaten und Konformitätserklärungen fest. Durch die Verordnung wird das Verfahren zum Informieren der Verbraucher bestimmt: eine Benachrichtigung über die Ungültigkeit des Zertifikats bzw. der Deklaration erfolgt durch den Antragsteller.

Informieren Sie sich über weitere aktuelle Regelungen und Beschlüsse der russischen Regierung – kontaktieren Sie die Experten der WR Group direkt über E-Mail info@wr-certification.de oder rufen Sie uns an +49 211 972683 50. Die WR Certification ist seit 2014 auf dem russischen Zertifizierungsmarkt und weist mehrjährige Expertise in der Technischen Regulierung auf.


05. Juli 2021


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Die genehmigten Änderungen des technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten"


Am 25. Mai 2021 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 49 vom 23. April 2021 offiziell veröffentlicht. Mit dem Dokument wurden die Änderungen der TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" beschlossen.

Die genehmigten Änderungen wirken sich auf den Anwendungsbereich des technischen Regewerks aus: Es werden neue Produktgruppen hinzugefügt, die dem TR ZU 032/2013 nicht unterliegen.

Als Basis für die Terminologie des Regelwerks dienen die Begriffe und Definitionen, die im Protokoll über die technische Regulierung in der EAWU (Anhang Nr. 9 zum EAWU-Vertrag vom 29. Mai 2014) sowie den Standard-Konformitätsbewertungsschemata (Beschluss des EWK-Rates Nr. 44 vom 18. April 2018) festgelegt sind. Einzelne Begriffe wurden im technischen Regelwerk überarbeitet. Es wurden die Begriffe „Ventile“, „feuerbeheizter Behälter“, „Rohrleitung“ hinzugefügt. Die Begriffe „zulässiger Druck“, „Hersteller“, „Sicherheitsbegründung“ wurden gestrichen. Die Begriffe „Nenndruck“, „Nennweite“, „Betriebsmittelkennzeichnung“ u.a. wurden neu definiert.

Die neue Fassung der TR ZU 032/2013 enthält eine Liste von Dokumenten, die erforderlich sind, um die Sicherheit von Geräten im Hinblick auf alle typischen Gefährdungen und Sicherheitsanforderungen zu belegen.

Wesentliche Änderungen betreffen auch die im Anhang 1 des TR ZU 032/2013 aufgeführten Geräteklassifizierungen. Sie werden neu gefasst.

Weitere Änderungspunkte, die vom EWK-Kollegium vorgeschlagen wurden, hatten wir in der Pressemeldung vom 07. Mai 2021 zusammengefasst. Lesen Sie den Betrag unter den WR Certification-News.

Die neue Fassung des technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" wird nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses zur Annahme der Änderungen in Kraft treten.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Experten der WR Certification gerne zur Verfügung. 

Die Fachexperten jetzt kontaktieren 

28. Juni 2021


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GLN und GTIN für die Registrierung von Deklarationen in der EAWU


Bei der Produktdeklarierung gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie staatlichen Standards Russlands und anderer EAWU-Länder benötigen ausländische Hersteller einen GLN- und einen GTIN-Code.

Die GLN / Global Location Number stellt eine individuelle 13-stellige Firmennummer dar und gibt die Auskunft über den Produktionsort. Die GTIN (Global Trade Item Number) dient zur Identifikation von Produkteinheiten. Die beiden Nummern müssen vom Antragsteller in das Antragsformular zur Registrierung der Deklaration im einheitlichen Register des Föderalen Staatlichen Informationssystems Rosakkreditatsiya eingetragen werden. 

Die Eingabe des GLN-Codes ist ab dem 1. Juli 2021 obligatorisch. Der GTIN-Code kann angegeben werden, wenn vorhanden.

Die Anforderung auf die GLN- und GTIN-Eingabe wurde durch die Änderungen im Erlass des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation Nr. 478 vom 31. Juli 2020 "Über die Festlegung des Registrierungsverfahrens von Konformitätserklärungen und des Verfahrens der Zusammensetzung und Führung eines einheitlichen Registers der registrierten Konformitätserklärungen, sowie der Bereitstellung der Informationen vom o.g. Register“ festgelegt. Die Verordnung trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Ausländische Hersteller können GLN- und GTIN-Codes bei der unabhängigen internationalen Non-Profit-Organisation GS1 beantragen.

Erhalten Sie noch mehr Informationen von den Experten der WR Certification über die Konformitätsbewertung von Produkten für deren Export in die EAWU-Länder. Rufen Sie uns an +49 211972683-50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wr-certificaion.de.


25. Juni 2021


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TR ZU 032/2013: Start einer öffentlichen Diskussion über den Änderungsantrag zum Technischen Regelwerk für Druckgeräte


Seit dem 30. April läuft in der Eurasischen Wirtschaftsunion eine öffentliche Besprechung des Änderungsentwurfs für das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“. Eine offizielle Veröffentlichung des Technischen Regelwerks in der neuen Fassung wird erst nach dem Ende der öffentlichen Diskussion erfolgen, die bis zum 30. Juli 2021 dauern wird.

Das Technische Regelwerk TR ZU 032/2013 ist seit dem 1. Februar 2014 in Kraft. Im April 2021 brachte die Eurasische Wirtschaftskommission einige Abänderungsvorschläge dazu ein.

Die wichtigen Punkte, die zur Diskussion gestellt wurden, sind u.a.:

  • Einführung des Begriffs „Typ der Ausrüstung“. Zum gleichen Typ der Ausrüstung gehören Geräte, die nach gleichem Prinzip funktionieren und zum gleichen Zweck verwendet werden, eine gleiche Struktur, Form und ein gleiches Anschlusssystem für Komponenten aufweisen sowie aus gleichen Materialien hergestellt werden;
  • Aufnahme zwei weiterer Konformitätsbewertungsschemen: 9c und 7d – jeweils für Zertifizierung und Deklarierung. Das Zertifizierungsschema 9c wird auf die einzelnen Produkteinheiten angewendet, die zur Ausrüstung von Produktionsanlagen bestimmt sind. Das Deklarierungsschema 7d ist für ein Batch oder ein Produkteinzelstück bzw. ein individuell angefertigtes Erzeugnis vorgesehen;
  • Ersetzen der Deklarierung durch Zertifizierung auf Wunsch des Antragstellers;
  • Festlegung einer Reihe von Nachweisdokumenten, auf deren Grundlage die Sicherheit von Druckgeräten bestätigt wird. Dazu zählen technische Spezifikationen und andere Dokumente, die Anforderungen an Ausrüstung bei deren Konstruktion und Fertigung festlegen, sowie Zeichnungen, Berechnungen, technische Dokumentation, Prüfprotokolle und -berichte und ggf. weitere Unterlagen, die Bewertung von Risiken und Betriebszuverlässigkeit des Produktes ermöglichen;
  • Einordnung der Elemente (Baugruppen) und Komponenten sowie der Anzeige- und Sicherheitseinrichtungen eines Druckgeräts in die 4. Gefahrenkategorie.

Die Änderungen im Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 können vor allem für Hersteller von Armaturen, Behältern, Kesseln, Rohrleitungen, Kompressoren und anderen Druckgeräten von Interesse sein.

Bei Lieferungen der Ausrüstung nach Zollunion und in die EAWU ist es wichtig, sich an ein gesetzeskonformes Zertifizierungsverfahren zu halten. Die Experten der WR Group stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie über aktuelle Änderungen in der Technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion ausführlich zu beraten. Wir stellen Ihnen Checklisten für erforderliche Nachweisedokumente und Informationen zur Verfügung und zertifizieren Ihre Produkte für den sicheren Export in die EAWU.

Kontaktieren Sie die Experten der WR Certification 


07. Mai 2021


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Erneuerte Normenlisten zum Technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"


Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission genehmigte die aktualisierten Normenverzeichnisse für das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“. Die erneuerten Normenlisten stellen die Harmonisierung der Anforderungen mit bestehenden internationalen Normen sicher und legen einheitliche Grundsätze für die Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen fest.

Die Eurasische Wirtschaftskommission hat die Normenverzeichnisse gemeinsam mit den staatlichen Behörden der EAWU-Mitgliedsstaate und unter Beteiligung von Experten und Wirtschaftsvertretern überarbeitet. Die meisten Normen wurden auf der Grundlage internationaler (ISO, IEC) und regionaler (EN) Standards entwickelt. Die Änderung der Listen wurde am 9. März 2021 bekannt gegeben.

Die Liste der aktualisierten Normen umfasst zwei Normgruppen:

  • Normen, die auf freiwilliger Basis angewendet werden, um die Anforderungen der TR ZU 010/2011 zu erfüllen
  • Normen, die Prüfmethoden und das Verfahren zur Konformitätsbewertung enthalten.

Das Verzeichnis mit den freiwillig anwendbaren Normen umfasst 1300 Dokumente. Im Normenverzeichnis für Prüfmethoden und das Konformitätsbewertungsverfahren gibt es 1150 weitere Normen.

Damit Unternehmen und Hersteller Zeit haben, sich auf die Anwendung von neuen Listen umzustellen, wird der Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission über die aktualisierten Normenlisten frühestens 180 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung wirksam. Bisher wurde der Beschluss noch nicht veröffentlicht.

Wenden Sie sich an die Experten der WR Group und lassen Sie sich über die aktuellen Normen und den Prozess der EAC Zertifizierung beraten. WR Group spezialisiert sich auf industrielle Technische Regulierung. Unsere eigene Zertifizierungsstelle ist für eigenständige Durchführung von Konformitätsbewertungen und unabhängige Ausstellung von Zertifikaten gemäß den Anforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion TR ZU 010/2011 akkreditiert.

Kontaktieren Sie die Fachexperten 


12. April 2021


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Die Mitglieder der Initiative Lisbon-Vladivostok erarbeiten Vorschläge zur Harmonisierung der Konformitätsbewertungsanforderungen zwischen der EU und der EAWU


Am 25. Februar fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe für Zertifizierung im Rahmen der Europäischen Business-Initiative zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok statt (Initiative Lisbon-Vladivostok). Das Meeting wurde im Online-Format abgehalten. Vertreter der europäischen Wirtschaft, der Normungsgremien und der Russischen Union der Industriellen und Unternehmer (RSPP) nahmen am Treffen teil.

Zertifizierungsexperten aus Deutschland, Frankreich, Weißrussland und Russland hielten ihre Vorträge. Die Experten stellten gemeinsame Probleme in Bereichen Prüfung (Testen), Zertifizierung sowie gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Laboruntersuchungen fest. Sie wiesen darauf hin, dass das derzeitige Standardisierungssystem vor fast einem Jahrhundert geschaffen wurde. Heute, im Zeitalter von Industrie 4.0, braucht das veraltete Zertifizierungssystem ein wesentliches Upgrade.

Während des Treffens einigten sich die Teilnehmenden auf Bereiche für die weitere Zusammenarbeit. Die Anwesenden kamen überein, einen substantiellen Dialog zwischen der Europäischen Kommission und der Eurasischen Wirtschaftskommission zu fördern. Dieser Dialog ist notwendig, um konkrete Vorschläge für Pilotprojekte im Bereich der Konformitätsbewertung, Metrologie und Akkreditierung zu erarbeiten.

Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe findet in der zweiten Märzhälfte statt. Die Präsentation des Positionspapiers der Arbeitsgruppe für Zertifizierung ist im Rahmen der Konferenz in Lissabon im Juli 2021 geplant.


Die Initiative Lisbon-Vladivostok wurde 2016 auf Anregung europäischer Unternehmen und einzelner Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gegründet, die die Idee des Freihandels im Großraum Eurasien teilen. Heute zählen mehr als hundert Unternehmen, Wirtschaftsverbände und wissenschaftliche Einrichtungen aus 8 Ländern zu den Mitgliedern der Initiative. Die WR Group ist im Oktober 2020 der Lissabon-Vladivostok-Initiative beigetreten und reiht sich damit in die Riege der Vorreiter der deutschen Wirtschaft wie Siemens, BOSCH, DB und Volkswagen ein. Seit den ersten Tagen der Mitgliedschaft steht die WR Group mit ihrem fachlichen Rat jedermann zur Seite und stellt ihre langjährigen positiven Erfahrungen in den Logistik- und Zertifizierungsmärkten der EAWU zur Verfügung.


01. März 2021


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Ergebnisse der ordentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe Technische Regulierung AHK Russland


Am 24. November 2020 fand die ordentliche Sitzung der Arbeitsgruppe Technische Regulierung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer statt. Seitens der WR Group nahm Dipl.-Ing. Anna Poddubnaya, Leiterin der Abteilung für Technische Regulierung, an der Sitzung teil. Beim Online-Treffen besprachen die Teilnehmenden Pläne und erörterten spezifische Themen für weitere Bearbeitung im verbleibenden und nächsten Kalenderjahr. Am Ende der Versammlung wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. Auf der Seite der Arbeitsgruppe Technische Regulierung werden Informationen über die notwendigen Dokumente für die Konformitätsbewertung gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU / TR EAWU in Form von Checklisten, die von der WR Group zur Verfügung gestellt werden, veröffentlicht.  
  2. Es wird ein Schreiben an das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vorbereitet, in dem die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer eine Stellungnahme zur Ausführung des Erlasses "Über das Verfahren und die Gründe der Beschlusseinnahmen des nationalen Akkreditierungsdienstes über die Aufnahme von akkreditierten Personen in den nationalen Teil des Einheitlichen Registers der Konformitätsbewertungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion und ihren Ausschluss aus diesem Register" Nr. 1236  vom 21. September 2019 abgeben wird. Das Schreiben wird unter Beteiligung von Rostest-Moskwa verfasst.
  3. Es wird eine Stellungnahme zur Frage der Bestimmung von Kalibrierintervallen für Messgeräte geschrieben. Das Schreiben wird von der Arbeitsgruppe Technische Regulierung der Deutsch-Russischen AHK unter Beteiligung von VNIIMS / Rosstandard entworfen.
  4. Dem Unternehmen DEHN RUS wird Unterstützung bei dem Austausch mit dem Technischen Komitee 337 des Rosstandarts bezüglich der Anwendung der Anforderungen der Normengruppe IEC 62305 "Blitzschutz" geleistet.

Der Termin für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Technische Regulierung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer wird ergänzend festgelegt. Das Treffen findet jedoch nicht vor Januar 2021 statt.


27. November 2020


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Widerruf der Akkreditierung von 171 Zertifizierungsstellen und Prüflaboren in Russland


Am 6. November fand die vierte Sitzung des interministeriellen Rates der nationalen Qualitätsinfrastruktur statt. Während des Treffens wurde die Frage der Tätigkeit der akkreditierten Personen im Bereich der obligatorischen Konformitätsbewertung der Produkte gemäß den Gesetzesanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion erörtert.

Als Ergebnis von vier durchgeführten Sitzungen des interministeriellen Rates wurde der Beschluss über den Ausschluss von 171 akkreditierten Personen aus dem nationalen Teil des einheitlichen Registers gefasst. Negative Entscheidungen wurden hinsichtlich 30 Prozent aller zur Prüfung angemeldeten Personen getroffen.

Akkreditierte Personen, bei denen die Akkreditierung widerrufen wurde, können nicht im Bereich der obligatorischen Konformitätsbewertung der Produkte gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion, die durch die Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 1236 vom 21. September 2019 festgelegt wurden, arbeiten. Diese Personen dürfen ihre Tätigkeit nur in den Bereichen ausüben, die keine Aufnahme in den nationalen Teil des Registers erfordern.

WR Certification (WR Group) fordert Sie auf, die Akkreditierung von Personen zu überprüfen, die Ihnen Zertifizierungsdienste oder Laborprüfungen anbieten. Ein Zertifikat oder Prüfprotokoll, das von einer Person ausgestellt wurde, die nicht über die erforderliche Akkreditierung verfügt, wird annulliert. Sie können die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle oder des Labors auf der offiziellen Website des Föderalen Akkreditierungsdienstes überprüfen.

WR Certification verfügt nach wie vor über eine eigene akkreditierte Zertifizierungsstelle und eigene akkreditierte Zertifizierungsexperten und garantiert die Ausstellung von Zertifikaten und Deklarationen gemäß den in der EAWU geltenden Technischen Regelwerken der Zollunion TR ZU / TR EAWU und der russischen Gesetzgebung. 


19. November 2020


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WR Group tritt der Initiative "Lissabon-Wladiwostok" bei


Am 22. Oktober trat die WR Group offiziell der Initiative "Lissabon-Wladiwostok" bei. Das Memorandum zur Initiative wurde in einer festlichen Atmosphäre im Rahmen der EAWU-Konferenz unterzeichnet.

Die Initiative wurde 2015 ins Leben gerufen, ein Jahr später wurde der Text deren Memorandums vorgestellt, das die Hauptrichtungen und Ziele der Initiative konsolidierte. Sie basieren auf den wirtschaftlichen Grundfreiheiten – der Bewegungsfreiheit für Güter, Arbeit, Dienstleistungen und Kapital.

Die WR Group schloss sich der Initiative auf Einladung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, des Mitbegründers der Initiative, an, da die Grundidee der Initiative eine große Resonanz bei der Geschäftsleitung und den Experten der Unternehmensgruppe fand.

Die WR Group erklärte die Bereitschaft, von den vier Hauptzielen der Initiative - Förderung der Visafreiheit im gesamten Gebiet von Lissabon bis Wladiwostok, einheitliche Regeln für Investoren, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, vereinfachte und harmonisierte tarifäre und nicht-tarifäre Regulierung,- im Bereich des Letzteren eine besondere Unterstützung zu leisten. "Wir sind zuversichtlich, dass unsere langjährige Expertise auf dem Gebiet der Zertifizierung und Technischen Regulierung es uns ermöglichen wird, zur Erreichung eines der Hauptziele der Initiative beizutragen - nämlich der Harmonisierung technischer Normen und Standards", - sagte die Vertreterin der WR Group.

Im Rahmen der Initiative erklärt sich die WR Group bereit, Interessen der deutschen und europäischen Wirtschaft und Unternehmer zu vertreten, Aktivitäten im Bereich der Technischen Regulierung mit Unterstützung von Experten der WR Certification GmbH weiterzuentwickeln und sich aktiv an Sitzungen der Unterarbeitsgruppen zu diesem Thema und anderen thematischen Treffen zu beteiligen.

Die Deutsch-Russische AHK, der Russische Verband der Wirtschaftler und Unternehmer (RUIE) sowie viele andere Verbände und große Unternehmen unterstützen bereits die Initiative. Gemeinsam mit ihnen sind die Experten der WR Group davon überzeugt, dass die Bildung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums nicht nur zum wirtschaftlichen Wohlstand der Länder beitragen, sondern auch die Sicherheit im Großraum Eurasien gewährleisten wird.


23. Oktober 2020


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Deutsch-Russische Auslandshandelskammer gründet AG Technische Regulierung


Im Hauptquartier der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) fand am 29. September die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Technische Regulierung statt.

Zum Vorsitzenden der AG wurde der Generaldirektor von EBM-PAPST RUS Alexander Tsypin gewählt. Ihm werden zwei Stellvertreter beistehen: Wadim Rosenstein (WR Group) und Elena Elenskaya (DURAG ICP Group).

Die AG wird sich mit den Themen rund um Konformitätsbewertung, Normung und Marktüberwachung befassen. Darüber hinaus wird eine der Aufgaben der AG darin bestehen, ausländische Unternehmen über die Zertifizierungsanforderungen in Russland und der EAWU zu informieren sowie Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für ihre Geschäftstätigkeit in Russland auszuarbeiten.

Laut AHK-Mitgliedern wurde die Fragestellung über die Technische Regulierung in den letzten Jahren aktiv diskutiert. Nämlich hat 2017 unter dem Dach der Delegation der deutschen Wirtschaft in Russland ein Expertendialog zur technischen Regulierung mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) begonnen. Die Arbeitsgruppe der AHK wird ihrerseits, in Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen, eine Reihe relevanter Themen entwickeln, mit denen Unternehmen beim Markteintritt in Russland und den EAWU-Ländern konfrontieren können.

In einer Zeit, in der die meisten Länder der Welt – die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) – ihre Zolltarifpolitik nach entsprechenden Vorschriften regeln, hat die Rolle der nichttarifären Regulierung erheblich zugenommen.

"Wenn ausländische Unternehmen ihre Tätigkeit auf den Märkten der EAWU-Länder beginnen, stehen sie direkt vor einer Herausforderung, ihre Produkte auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden technischen Vorschriften hin zu überprüfen", sagt der stellvertretende Vorsitzende der AG Wadim Rosenstein. "Gemäß dem Abkommen über die Gründung der EAWU wurde die Technische Regulierung auf die supranationale Ebene übertragen. Das Problem der Konformitätsbewertung von Produkten ist für ausländische Unternehmen relevant, da sich die in Russland festgelegten Anforderungen und Verfahren erheblich von denen in Europa unterscheiden. Die europäische Genehmigungsdokumentation hat keine direkte Rechtskraft im EAWU-Gebiet, die Technischen Regelwerke TR ZU bzw. TR EAWU und angewandten Normen harmonisieren nicht mit den europäischen Richtlinien. Der Mangel an Transparenz für das Verständnis des Rechtsrahmens im Detail erschwert den Zugang zu den Märkten der EAWU für internationale Unternehmen.“

Gerade deswegen ist es eine der Hauptaufgaben der Arbeitsgruppe, deutsche Unternehmer umfassend und systematisch über die Besonderheiten der Zertifizierungsverfahren und Veränderungen im Bereich der Technischen Regulierung zu informieren.

Wadim Rosenstein, der CEO und Eigentümer der in 7 Ländern vertretenen WR Group, verfügt über langjährige Erfahrung auf dem russischen Markt. Das sich über die Jahre aktiv entwickelnde Unternehmen ist von vielen europäischen und asiatischen Herstellern technologischer Ausrüstung als Experte auf dem Gebiet der Zertifizierung und Normung anerkannt. Im Rahmen der Umsetzung großer EPC-Projekte mit "schlüsselfertigen" Lösungen bietet die Unternehmensgruppe ihre Dienstleistungen in drei Schlüsselbereichen an: Projektlogistik, Zertifizierung und Zollabfertigung und richtet sich dabei auf den russischen Markt. Wadim Rosenstein wird seine Fachkompetenz in die Arbeitsgruppe einbringen und Initiativen zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Ländern vorschlagen können.


19. Oktober 2020


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WR Group stellt Dipl. Ing. Anna Poddubnaya, die Abteilungsleiterin für Technische Regulierung vor


Das Team der WR Group hat vor kurzem Verstärkung bekommen. Wir freuen uns Ihnen unsere neue Mitarbeiterin Dipl. Ing. Anna Poddubnaya vorstellen zu dürfen. Seit Oktober leitet Anna die Abteilung für Technische Regulierung. Sie übernimmt disziplinarische Führung der Executive Abteilung in Russland sowie die Verantwortung für klare und präzise Ausführung von Projekten in Bezug auf Konformitätsbewertung von Produkten gemäß Anforderungen der Technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU (EAC) und für das Qualitätsmanagementsystem.

Mit dem an der Staatlichen Technischen Universität Moskau erworbenen Hochschulabschluss in Normung und Zertifizierung im Maschinenbau startete Anna Poddubnaya ihre Karriere als Ingenieurin am Allrussischen Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau (FGUP „VNIINMASH“), einer untergeordneten Organisation vom Rosstandart.

Heute ist Anna Poddubnaya eine akkreditierte TR ZU Expertin und anerkannte Spezialistin auf ihrem Gebiet, worauf ihre 18-jährige Erfahrung, unter anderem in Leitungspositionen bei verschiedenen Zertifizierungsstellen und Normungsgremien sowie solchen großen Unternehmen wie Cryogenmash hinweist. Annas Teilnahme am Projekt zur Inbetriebnahme des Startkomplexes und der Füll- und Neutralisierungsstation am Kosmodrom Vostochny unterstreicht ihre herausragende Professionalität.

Wir wissen es zu schätzen, dass eine Spitzenspezialistin wie Anna das WR-Team ergänzt hat. Wir wünschen Anna im Namen der Geschäftsleitung und des Mitarbeiterteams der WR Group viel Erfolg und viel Spaß bei der zukünftigen Zusammenarbeit.


07. Oktober 2020


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WR Group wird an der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Technische Regulierung“ teilnehmen


Am 29. September findet im Rahmen der Veranstaltungen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe für Technische Regulierung statt. Wadim Rosenstein, CEO der WR Group, und Andrei Bleskin, globaler technischer Direktor, sind eingeladen die Unternehmensgruppe beim Treffen zu vertreten.

Im Rahmen der ersten Sitzung ist ein Meinungsaustausch über Standardisierung und Konformitätsbewertung geplant. Darüber hinaus sollten weitere Aktivitäten der Arbeitsgruppe diskutiert und ein Vorsitzender der Arbeitsgruppe gewählt werden. Wadim Rosenstein wird als einer der Kandidaten für das Präsidium vorgestellt.

Die AG Technische Regulierung wurde als Untergruppe des bestehenden Lokalisierungskomitees mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen aktiven Dialog über Technische Regulierung mit der EAWU zu führen. Für die WR Group ist die Teilnahme am Initiativprojekt eine Gelegenheit, die Arbeit an der Technischen Regulierung wiederzubeleben. "Wir sind bereit, die Aktivitäten der AHK im Bereich der Technischen Regulierung zu unterstützen und werden gerne unsere eigenen Vorschläge zur Vereinfachung und Harmonisierung der tarifären und nicht-tarifären Regulierung unterbreiten. Die AHK bietet uns eine perfekte Plattform für die offene Besprechung der Initiativen mit den unmittelbaren Entscheidungsträgern in diesem Bereich in der EAWU", - sagt Wadim Rosenstein.

Die Konformitätsbewertung von Produkten und Industrieanlagen gemäß den aktuellen TR ZU und TR EAWU stellt einen der drei Haupttätigkeitsbereiche der WR Group dar. Seit 2014 unterstützt die WR Certification GmbH als Teil der global agierenden WR Group große Industrieunternehmen durch ihre Zertifizierungsdienstleistungen beim Import und bei der Inbetriebnahme von Industrieausrüstung in Russland und den anderen EAWU-Ländern.


23. September 2020


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Der Experte der WR Group Dimitri Koltun trägt im Rahmen des Tages des Explosionsschutzes zum Thema "Explosionsschutz in der EAWU" vor


Im September-Oktober 2020 organisiert die R. Stahl AG, ein Partner der WR Group, die Tage des Explosionsschutzes, die deutschlandweit stattfinden werden. Im Rahmen der Veranstaltungen werden Tagesseminare angeboten, die die Kenntnisse der Teilnehmenden im Explosionsschutz auffrischen und erweitern sollen.

Dimitri Koltun, der Zertifizierungsexperte der WR Group, wird an sechs verschiedenen Tagen einen Vortrag zum Thema „Explosionsschutz in der EAWU“ halten. Der Vortrag richtet sich an die qualifizierten Mitarbeitenden europäischer Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf den EAWU-Markt konzentrieren und mit explosionsgefährdeten Geräten und/oder in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten.

In seinem Vortrag wird Dimitri Koltun die Teilnehmenden über das aktuelle Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Geräten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“ informieren. Weitere Inhalte des Vortrages umfassen die Besonderheiten des Zertifizierungsprozesses in Russland und der EAWU, die Dokumentationsanforderungen an Hersteller und Subunternehmen, die Pflichten und Verantwortlichkeiten bei der Zertifizierung und Deklarierung. Darüber hinaus wird Dimitri Koltun seine Erfahrungen aus der Berufspraxis teilen und die entstandenen Fragen an konkreten Fallbeispielen beantworten.

Sie haben die Möglichkeit, dem Vortrag unseres Experten Dimitri Koltun in Dortmund, Köln, Frankfurt/Main, Bremen, Hamburg und Leipzig zuzuhören. Einen genauen Veranstaltungsplan finden Sie hier.


Die WR Group engagiert sich sozial im Bildungsbereich seit vielen Jahren. Wir bieten ein breites Spektrum an Seminarthemen für Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf den russischen und EAWU-Markt richten. Unsere Experten freuen sich ihr Wissen über die Märkte Russlands und der EAWU mit den europäischen Partnern und Kollegen zu teilen und bieten regelmäßig Workshops und Vorträge zu den Themen Zertifizierung und Zollabfertigung in Russland und der EAWU an. Darüber hinaus führen wir für Sie oder Ihre Mitarbeitenden gerne Einzelworkshops oder Einzelberatungen durch, um Ihnen dadurch einen barrierefreien Eintritt in den russischen bzw. osteuropäischen Markt zu ermöglichen.


09. September 2020


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Empfehlungen für vorübergehende Maßnahmen zur Durchführung von Konformitätsbewertungen im Rahmen der Zertifizierungsverfahren für Serienproduktion


Mit dem Ausbruch der Pandemie stieß der Hersteller auf folgende Schwierigkeit: wie kann man ein EAC Zertifikat für Serienproduktion bei dem Export nach Russland oder in die EAWU in der Pandemiezeit erhalten. Die Durchführung der für die Zertifikatausstellung erforderlichen Maßnahmen zur Konformitätsbewertung beim Hersteller vor Ort erwies sich als unmöglich, da der Expertenbesuch sonst die menschliche Gesundheit gefährden und zur weiteren Verbreitung der Coronavirus-Infektion beitragen könnte. Daher waren die Zertifizierungsstätten gezwungen, in den ersten Pandemiemonaten die Ausstellung von Zertifikaten für Serienproduktion vorübergehend einzustellen.

Im Mai 2020 bereitete das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam mit dem Ministerium für Industrie und Handel und dem Föderalen Akkreditierungsdienst der Russischen Föderation „Rosakkreditatsiya“ erweiterte Empfehlungen für vorübergehende Maßnahmen zur Durchführung von Inspektionskontrollen, Musterauswahl und Produktionsanalysen im Rahmen der Produktzertifizierungsverfahren vor.

Die neue Fassung der Empfehlungen sieht die Möglichkeit vor, für bestehende und bereits zertifizierte Serienproduktion, bei der die Gültigkeit des Zertifikats im Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 abläuft, sowie für neue Produkte, die nur geringe Unterschiede in Design und Produktionstechnologie gegenüber der bestehenden Serienproduktion aufweisen, die Ergebnisse der bisherigen Produktionsanalyse zu verwenden.

Darüber hinaus ist es möglich, die im Rahmen der Serienzertifizierung erforderliche Musterauswahl im Online-Format unter Beteiligung eines Vertreters des Herstellers und unter der Kontrolle der Zertifizierungsstätte durchzuführen.

Die Empfehlungen sehen auch die Möglichkeit vor, eine Produktionsanalyse mittels Online-Bewertung und -Analyse durch die Zertifizierungsstätte in Verbindung mit einer dokumentarischen Bewertung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers durchzuführen. Durch eine solche Konformitätsbewertung im Online-Format soll die Möglichkeit des Herstellers festgestellt werden, eine stabile Übereinstimmung der zu zertifizierenden Produkte mit den verbindlichen Anforderungen zur Produktion zu gewährleisten.

Auch können, je nach Produktart, die Zertifizierungsschemas für Partie oder Einzelproduktion zu den Produkten, die als Serie hergestellt und zum ersten Mal in Umlauf gebracht werden, angewendet werden.

Die Anwendung der oben genannten Empfehlungen wird es Herstellern, Antragstellern sowie Zertifizierungsstätten ermöglichen, während der aktuellen epidemiologischen Situation die planmäßigen Lieferungen von als Serie hergestellten Produkten aufrechtzuerhalten.

Die erste Online-Konformitätsbewertung wurde bereits am 19. Mai von einer Expertengruppe erprobt und fand im Format einer Videokonferenz statt. Das Online-Format der Durchführung von auswärtigen Konformitätsbewertungen wurde von den Experten als positiv bewertet. Die Experten betonten insbesondere die Notwendigkeit, den Datenschutz bei der Übertragung und beim Austausch von Dokumenten und einen sicheren Informationsspeicher zu gewährleisten. Darüber hinaus wurden Vorschläge zur Optimierung der Online-Veranstaltungen bezüglich des technischen Service gemacht.


05. Juni 2020


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WICHTIGE INFORMATION: Covid-19

vom 6. April 2020


WR Group, vertreten durch die Unternehmen WR Certification GmbH und WR Logistics GmbH informiert:

Am 2. April 2020 richtete sich der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin in einer Videobotschaft an die Bevölkerung. Als Maßnahme zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie in Russland wurde vom russischen Präsidenten die Entscheidung getroffen, die arbeitsfreien Tage im Land bis einschließlich 30. April zu verlängern. Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Regime der Selbstisolierung in Russland zunächst ab dem 30. März für eine Woche galt. Wladimir Putin bekräftigte seine Entscheidung durch ein entsprechendes Dekret.

Den einzelnen Regionen in Russland wurde jedoch das Recht überlassen, auf der Grundlage der objektiven Situation in der Region selbst entscheiden, welche Maßnahmen im Subjekt der Föderation oder in den einzelnen Gemeinden gemäß dem Erlass des Präsidenten Russlands ergriffen werden, welche Institutionen und Organisationen ihre Tätigkeit aussetzen sollen und welche sie unter strikter Gewährleistung der Menschensicherheit fortsetzen können.

Staatliche Behörden, Betriebswerke mit kontinuierlicher Produktion, medizinische Einrichtungen und Apotheken, Lebensmittelgeschäfte und alle lebenswichtigen Infrastrukturen setzen ihre Arbeit wie bisher fort.

Der in Russland genehmigte Selbstisolierungszeitraum fällt mit den ähnlichen europäischen Maßnahmen zeitlich zusammen. Aufgrund dessen weisen wir Sie freundlich darauf hin, dass die beschlossene Verlängerung der arbeitsfreien Tage in Russland unmittelbare Auswirkung auf die Abwicklung der aktuellen Konformitätsbewertungsaufträge der WR Group hat. Nach wie vor können Besuche der Produktionsstätten von den Experten der WR Group nicht gewährleistet werden. Die eingeschränkte Arbeit der Zertifizierungsorgane und Laboratorien führt ebenfalls zu den Fristverzögerungen bei Zertifikatausstellung.

WR Group ist nach wie vor bemüht, die internen Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung der entstandenen Weltlage zu optimieren, um Ihnen eine sichere Auftragsabwicklung zu gewährleisten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter +49 211 97268350.

Pressestelle WR Group


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WR Group erweitert globale Präsenz und eröffnet eine Repräsentanz in Südkorea


WR Group baut ihre Präsenz in Asien aus und hat kürzlich eine Repräsentanz in Incheon, Südkorea eröffnet. Der in Deutschland ansässige Spezialist in Logistik- und Zertifizierungsdienstleistungen ist derzeit in Russland, der Ukraine, Litauen, Frankreich und den USA stark vertreten. Die Unternehmensgruppe hat sich in Südkorea niedergelassen, um ihre Kunden auch in der ostasiatischen Region in Fragen der EAC-Zertifizierung und Projektlogistik nach Russland zu unterstützen und kontinuierlich begleiten zu können. Darüber hinaus ist die Lage logistisch und strategisch günstig: Incheon ist eine große Hafenstadt an der Nordwestküste Südkoreas, die der WR Group weitere Expansionsmöglichkeiten in Asien bietet.

Gleichzeitig heißt die WR Group Dipl.-Ing. Andrey Sokolov in ihrem Team willkommen, der die Niederlassung in Incheon leiten wird. Ab dem laufenden Monat übernimmt Andrey Sokolov die Großkundenbetreuung im ostasiatischen Raum und ist der Hauptansprechpartner für Logistik und Zertifizierung in Russland und in der EAWU.

Andrey Sokolov hatte mehrere Jahre die Position des technischen Produktmanagers und des globalen Zertifizierungsexperten in einem weltweit führenden Elektronikunternehmen inne. In dieser Zeit führte er erfolgreich Großprojekte an mehreren Standorten durch. Als Absolvent von zwei großen Moskauer Universitäten – der weltbekannten Staatlichen Technischen Universität Moskau „N. E. Bauman“ und der Moskauer Universität für Finanzen und Industrie „Synergy“ verfügt Andrey Sokolov über ein beeindruckendes technisches Verständnis und eine nachgewiesene Kunden- und Marktkenntnis im Logistik- und Zertifizierungsbereich.  

Wir freuen uns sehr, dass Andrey Sokolov ab sofort ein Teil der WR Group ist und uns hilft, unsere Aktivitäten auf dem globalen Logistik- und Zertifizierungsmarkt weiterzuentwickeln.


25. März 2020


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Russland hebt die Sanktionen gegen Westeuropa vorübergehend auf  


Russland hat das Einfuhrverbot für bestimmte Waren wegen der Ausbreitung von Covid-19 vorübergehend aufgehoben. Diese Nachricht wurde in einer Regierungssitzung des Vorstandes des Koordinierungsrates der Russischen Föderation am 19. März vom russischen Premierminister Michail Mischustin bekannt gegeben.

Ab dem 20. März wird die russische Sanktionsliste reduziert. Die Erlaubnis zur Einfuhr von lebenswichtigen Gütern aus dem Ausland wird vorerst für einen Monat erteilt. Die Zollwaren dürfen den "grünen Ausgang" benutzen, sagte Premierminister Mischustin.

Diese Maßnahme ist mit dem katastrophalen Ausmaß der weltweiten Ausbreitung von Covid-19 verbunden. Die russische Regierung ist der Ansicht, dass aufgrund der drohenden Folgen der Coronavirus-Pandemie das Importverfahren für lebenswichtige Güter vereinfacht werden sollte.

Die Liste der zur Einfuhr freigegebenen Produkte enthält Grundnahrungsmittel und lebenswichtige Non-Food-Produkte, Arzneimittel und Medizinprodukte, einschließlich Schutzmasken. Diese Entscheidung wurde nach einem operativen Treffen mit den Abgeordneten getroffen. Der Premierminister Michail Mischustin unterzeichnete einen entsprechenden Beschluss.

„Ab morgen und für einen Monat werden alle Beschränkungen für die Lieferung lebenswichtiger Güter nach Russalnd, einschließlich des Zolls, aufgehoben. Wir öffnen den „grünen Ausgang“ für Importeure und große Einzelhandelsketten. Bei der Einfuhr bestimmter Warengruppen, einschließlich Arzneimitteln und Medizinprodukte, wird ein Zollsatz von Null festgelegt“, so Michail Muschustin.

WR Logistics bietet Ihnen eine ausführliche Beratung zu den Einfuhrbedingungen Ihrer Produkte nach Russland an und unterstützt Sie bei der Organisation und Durchführung der Transporte nach Russland. WR Certification ermöglicht Ihnen eine sichere und schnelle Zertifizierung Ihres Produktes gemäß den Russischen staatlichen Standards und Anforderungen der Technischen Regelwerken der Zollunion.


20. März 2020


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Wir arbeiten trotz Coronavirus: WR Group wechselt ins Homeoffice

vom 19. März 2020


Infolge der zunehmenden Verbreitung von Covid-19 führt die WR Group (WR Certification GmbH und WR Logistics GmbH) ab sofort für alle Mitarbeitenden Fernarbeit ein. Durch die Verschaffung von Homeoffice-Arbeitsplätzen möchte WR Group ihre Mitarbeitenden schützen sowie die Verbreitung der Corona-Pandemie verhindern und gleichzeitig weiterhin eine qualitative Betreuung der Projektkunden gewährleisten.

Unsere digitalen Services sowie das Portal zum Dokumentenaustausch stehen Ihnen nach wie vor zur Verfügung. Sie erreichen unsere Experten weiterhin über Handy, Skype und E-Mail oder über das Kontaktformular unter www.wr-certification.de und www.wr-logistics.de.

Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es in Verbindung mit der aktuellen Gesamtsituation zu einigen Verzögerungen in den bestehenden Projekten führen kann.


Pressestelle WR Group


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WICHTIGE INFORMATION: Covid-19

vom 16. März 2020


WR Group, vertreten durch die Unternehmen WR Certification GmbH und WR Logistics GmbH informiert:

Seit dem 13. März 2020 wurde der Passagierflugverkehr von Russland nach Italien, Deutschland, Spanien, Frankreich und in die entgegengesetzte Richtung vorübergehend eingeschränkt. Ab dem 16. März gilt die in Russland auferlegte Einschränkung des Passagierverkehrs für alle EU-Länder, Norwegen und die Schweiz. Die Entscheidung wurde von der russischen Covid-19-Einsatzzentrale getroffen und gilt vorerst bis zum 30. April 2020.

Eine Ausnahme bilden regelmäßige Flüge von Moskau in die EU-Hauptstädte, nach Genf und Oslo sowie in die entgegengesetzte Richtung. Jedoch setzt die russische Fluggesellschaft Aeroflot reguläre Flüge von Moskau nach München, Frankfurt am Main, Prag, Oslo, Thessaloniki, Barcelona, Zürich, Kopenhagen, Chisinau, Vilnius, Warschau, Tallinn, Wien, Taschkent, Buchara, Samarkand und in die entgegengesetzte Richtung aus.

Wird der Passagierverkehr zwischen den obengenannten Ländern über längere Zeit eingeschränkt, kann es Auswirkungen auf die planmäßige Abwicklung aktueller Aufträge der WR Group haben. Betroffen sind in erster Linie die Projekte, in denen Besuche der Produktionsstätten, die sich in den obengenannten Ländern befinden, von den in Russland ansässigen Experten erforderlich sind.

WR Group ist jedoch bemüht, die internen Prozesse unter Berücksichtigung der in der Welt entstandenen Lage stets zu optimieren, um unseren Kunden eine unterbrechungsfreie Auftragsabwicklung zu gewährleisten.

Wir beantworten Ihre Fragen unter +49 211 972683-50.

Pressestelle WR Group

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